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 Der Kauf eines Grundstückes vollzieht sich in mehreren Phasen: 
 Notarielle
Beurkundung des Kaufvertrages 
 Eintragung
der → Auflassungsvormerkung  ( notarielle
Erklärung über die Einigung von Käufern und Verkäufern
über die Eigentumsübertragung ) im Grundbuch Eintragung
des Eigentumsübergangs im → Grundbuch |   | ||
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