Der Kauf eines Grundstückes vollzieht sich in mehreren Phasen:
Notarielle
Beurkundung des Kaufvertrages
Eintragung
der → Auflassungsvormerkung ( notarielle
Erklärung über die Einigung von Käufern und Verkäufern
über die Eigentumsübertragung ) im Grundbuch Eintragung
des Eigentumsübergangs im → Grundbuch |
||||
Impressum |