Das
Grundbuch gibt Auskunft über alle Rechte, Pflichten und Lasten,
die ein bestimmtes Grundstück bereffen. Es ist ein amtliches
Bestandsverzeichnis, das beim örtlich zuständigen
Amtsgericht geführt wird.
Das
Grundbuch besteht aus folgenden Abteilungen:
Deckblatt
Bestandsverzeichnis
Abteilung
I:
Enthält
Angaben über den/ die Eigentümer
Abteilung
II:
Eintragungen
wie Beschränkungen und Belastungen des Verfügungsrechtes,
die u. U. erhebliche Auswirkungen auf den Wert des Grundstückes
haben können ( Erbbaurechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte,
aber auch Wegerechte, Leitungsrechte )
Abteilung
III:
Hypotheken,
Grundschulden , Rentenschulden
Einsicht
in das Grundbuch erhält jeder, wer ein berechtigtes Interesse
nachweisen kann. Gegebenenfalls erhalten Sie Einsicht bzw. eine
Grundbuchblatt – Abschrift über einen Rechtsanwalt oder Notar.
Stand:
12.12.2006