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Grundbuch
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Das Grundbuch gibt Auskunft über alle Rechte, Pflichten und Lasten, die ein bestimmtes Grundstück bereffen. Es ist ein amtliches Bestandsverzeichnis, das beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführt wird.


Das Grundbuch besteht aus folgenden Abteilungen:


Deckblatt


Bestandsverzeichnis


Abteilung I:

Enthält Angaben über den/ die Eigentümer


Abteilung II:

Eintragungen wie Beschränkungen und Belastungen des Verfügungsrechtes, die u. U. erhebliche Auswirkungen auf den Wert des Grundstückes haben können ( Erbbaurechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, aber auch Wegerechte, Leitungsrechte )

Abteilung III:

Hypotheken, Grundschulden , Rentenschulden


Einsicht in das Grundbuch erhält jeder, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Gegebenenfalls erhalten Sie Einsicht bzw. eine Grundbuchblatt – Abschrift über einen Rechtsanwalt oder Notar.


Stand: 12.12.2006


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