Ein
freistehendes Zweifamilienhaus ( oder auch Mehrgenerationenhaus )
können Sie mit Ihren Baupartnern ( Bekannte, Eltern, Großeltern,
Geschwister ) bietet Ihnen – neben dem
→
Einfamilienhaus - die größte
Möglichkeit an Gestaltung und Individualisierung Ihrer
Wohnwünsche.
Lediglich
zwei Rahmenbedingungen beschränken Ihre Wohnträume, diese
sind:
baurechtliche
Vorschriften
und
die
finanzielle Machbarkeiten von Ihnen und ihren Baupartnern
Selbstverständlich
sollten Sie genau prüfen, mit dem Sie bauen und dann auf Dauer
zusammenleben wollen. Gegenseitige Rücksichtnahmen und
wechselseitiges Vertrauen sind unverzichtbar.
In
der Regel unterscheidet man zwei Typen von Zweifamilienhäuser:
1.) Sie haben eine Haupt- und eine Nebenwohnung,
also einen Eigentümer und einen Mieter
oder
2.) Sie erreichten sich zwei Wohnungen
nach dem WEG ( Wohnungseigentumsgesetz )
Die
kleinere Wohnung kann durch einen Nebeneingang betreten werden und
mit einem kleinen ‚Teil und Erd – und den größeren
Teil im Dachgeschoss liegen,
oder
Sie
benutzen beide den Haupteingang und trennen dann die Wohnungen in
a.)
größere Wohnung im Erdgeschoss
und
b.)
kleinere Wohnung ins Dachgeschoss.
Bei der
Errichtung von Zweifamilienhäusern sind besondere Regeln
hinsichtlich des Brand- und Schallschutzes zu beachten.
Ein
Zweifamilienhaus kann Ihnen auch steuerliche Vorteile durch die
Verluste von Vermietung und Verpachtung bringen. Bitte fragen Sie
Ihren steuerlichen Berater.
Stand:
12.12.2006