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Zweifamilienhaus
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Ein freistehendes Zweifamilienhaus ( oder auch Mehrgenerationenhaus ) können Sie mit Ihren Baupartnern ( Bekannte, Eltern, Großeltern, Geschwister ) bietet Ihnen – neben dem

Einfamilienhaus - die größte Möglichkeit an Gestaltung und Individualisierung Ihrer Wohnwünsche.


Lediglich zwei Rahmenbedingungen beschränken Ihre Wohnträume, diese sind:


baurechtliche Vorschriften

und

die finanzielle Machbarkeiten von Ihnen und ihren Baupartnern


Selbstverständlich sollten Sie genau prüfen, mit dem Sie bauen und dann auf Dauer zusammenleben wollen. Gegenseitige Rücksichtnahmen und wechselseitiges Vertrauen sind unverzichtbar.


In der Regel unterscheidet man zwei Typen von Zweifamilienhäuser:


1.) Sie haben eine Haupt- und eine Nebenwohnung,

also einen Eigentümer und einen Mieter

oder

2.) Sie erreichten sich zwei Wohnungen

nach dem WEG ( Wohnungseigentumsgesetz )


Die kleinere Wohnung kann durch einen Nebeneingang betreten werden und mit einem kleinen ‚Teil und Erd – und den größeren Teil im Dachgeschoss liegen,


oder


Sie benutzen beide den Haupteingang und trennen dann die Wohnungen in


a.) größere Wohnung im Erdgeschoss


und


b.) kleinere Wohnung ins Dachgeschoss.


Bei der Errichtung von Zweifamilienhäusern sind besondere Regeln hinsichtlich des Brand- und Schallschutzes zu beachten.


Ein Zweifamilienhaus kann Ihnen auch steuerliche Vorteile durch die Verluste von Vermietung und Verpachtung bringen. Bitte fragen Sie Ihren steuerlichen Berater.

Stand: 12.12.2006





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