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								Ein
								Wärmeschutznachweis muss entsprechend der
								Energieeinsparverordnung erstellt werden und zwar bei
								größeren Gebäuden und bei Häusern mit
								mehr als zwei Wohnungen. Dieser Wärmeschutznachweis muss
								durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
								erstellt werden. 
 
								 Die
								Außenhülle von beheizten Wohngebäuden muss
								gegen zu hohen Energieverbrauch ausreichend gedämmt
					werden.   
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