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Wärmeschutznachweis
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Ein Wärmeschutznachweis muss entsprechend der Energieeinsparverordnung erstellt werden und zwar bei größeren Gebäuden und bei Häusern mit mehr als zwei Wohnungen. Dieser Wärmeschutznachweis muss durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden.


Die Außenhülle von beheizten Wohngebäuden muss gegen zu hohen Energieverbrauch ausreichend gedämmt werden.

Dem Wärmebedarf eines Hauses liegen Berechnungen der Wand-, Decken- und des Dachaufbaus mit der entsprechenden Wärmedämmung und auch die Art der Fenster und Türen zu Grunde.

Auch wird der Verlust an Wärme durch Keller und Bodenplatten mit berücksichtigt.

( Quelle AK 2007 0129 )



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