Ein
Wärmeschutznachweis muss entsprechend der
Energieeinsparverordnung erstellt werden und zwar bei
größeren Gebäuden und bei Häusern mit
mehr als zwei Wohnungen. Dieser Wärmeschutznachweis muss
durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen
erstellt werden.
Die
Außenhülle von beheizten Wohngebäuden muss
gegen zu hohen Energieverbrauch ausreichend gedämmt
werden.
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