Die
VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk und muss daher zwischen
Firma und Bauherr schriftlich vereinbart werden.
In
der VOB wurden die gesetzlichen Regelungen des BGBs auf die
besonderen Anforderungen im Bauhandwerk angepasst.
Die
VOB besteht aus den folgenden Teilen:
VOB,
Teil A
Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Vergabe öffentlicher
Bauleistungen; sie regelt das Verfahren bei der Bauvergabe
VOB,
Teil B
Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,
sie regelt Art und Umfang der Leistungen ( ohne Baubeschreibung ),
der Vergütung, der Ausführung und der Haftung
VOB,
Teil C
Allgemeine
technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, enthält
genaue Angaben über Baustoffe und Bauteile, Ausführung,
Nebenleistungen, Aufmass und Abrechnung der einzelnen Gewerke
Wichtig
für den privaten Bauherren ist lediglich der Teil C, den Sie
sich als Taschenbuch rechtzeitig vor Baubeginn kaufen sollten.
Stand:
12.12.2006