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VOB
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( Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen )


Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk und muss daher zwischen Firma und Bauherr schriftlich vereinbart werden.


In der VOB wurden die gesetzlichen Regelungen des BGBs auf die besonderen Anforderungen im Bauhandwerk angepasst.


Die VOB besteht aus den folgenden Teilen:


VOB, Teil A

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen; sie regelt das Verfahren bei der Bauvergabe


VOB, Teil B

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, sie regelt Art und Umfang der Leistungen ( ohne Baubeschreibung ), der Vergütung, der Ausführung und der Haftung


VOB, Teil C

Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, enthält genaue Angaben über Baustoffe und Bauteile, Ausführung, Nebenleistungen, Aufmass und Abrechnung der einzelnen Gewerke


Wichtig für den privaten Bauherren ist lediglich der Teil C, den Sie sich als Taschenbuch rechtzeitig vor Baubeginn kaufen sollten.



Stand: 12.12.2006






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