Eine
Teilungserklärung ist notwendig, wenn sich Rechte an einem
Grundstück nicht real geteilt werden können und sich
überschneiden, z. B. bei Doppelhäusern, Reihenhäusern
und vor allem bei Eigentumswohnungen.
Diese
Teilungserklärung teilt das Gesamteigentum an einem Grundstück
oder an einem Gebäude entsprechend der getroffenen
Vereinbarungen auf und regelt die Rechte und Pflichten unter den
Miteigentümern.
Auf
Basis dieser Teilungserklärung wird dann im Grundbuch ein so
genanntes Wohnungseigentum durch ein Wohnungsgrundbuch gebildet;
jeder Eigentümer erhält dann für sein
Individualeigentum ein gesondertes Grundbuchblatt.
Das
rechtliche Verhältnis untereinander ist dann in einer
→Gemeinschaftsordnung geregelt.
Der
Teilungserklärung muss ein Aufteilungsplan beiliegen. Dieser
enthält
die
Abgrenzung und Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
--
die Höhe der Miteigentumsanteile in Prozent oder Promille
--
Die Nutzungs- und die Gebrauchsmöglichkeit der
Eigentumsanteile
13.12.2006