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Teilungserklärung
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Eine Teilungserklärung ist notwendig, wenn sich Rechte an einem Grundstück nicht real geteilt werden können und sich überschneiden, z. B. bei Doppelhäusern, Reihenhäusern und vor allem bei Eigentumswohnungen.


Diese Teilungserklärung teilt das Gesamteigentum an einem Grundstück oder an einem Gebäude entsprechend der getroffenen Vereinbarungen auf und regelt die Rechte und Pflichten unter den Miteigentümern.


Auf Basis dieser Teilungserklärung wird dann im Grundbuch ein so genanntes Wohnungseigentum durch ein Wohnungsgrundbuch gebildet; jeder Eigentümer erhält dann für sein Individualeigentum ein gesondertes Grundbuchblatt.


Das rechtliche Verhältnis untereinander ist dann in einer Gemeinschaftsordnung geregelt.


Der Teilungserklärung muss ein Aufteilungsplan beiliegen. Dieser enthält


  • die Abgrenzung und Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

  • -- die Höhe der Miteigentumsanteile in Prozent oder Promille

  • -- Die Nutzungs- und die Gebrauchsmöglichkeit der Eigentumsanteile



13.12.2006


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