Für
die Einzelberechnung eines jeden Bauvorhabens stehen dem Statiker
verschiedene Tabellen zur Verfügung. Diese Tabellen greifen auf
Daten zurück, die von unterschiedlichen Gremien, Wetterämter,
Landesämter im Laufe von Jahrzehnten gesammelt wurden.
Die
Statik ( Standsicherungs - Nachweis ) ist ein Teilgebiet der
Bauphysik, das sich mit dem Gleichgewicht von Kräften an Körpern
befasst. Damit ein ruhender oder sich unbeschleunigt bewegender
Körper weiterhin ruht (bzw. sich weiterhin unbeschleunigt
bewegt) müssen die Summen aller Kräfte
und Momente,
die auf diesen Körper wirken, Null sein. Das ist die
Gleichgewichtsbedingung der Statik. Bei Kenntnis der angreifenden
Kräfte und Momente lassen sich die reagierenden Auflagerkräfte
und die im Körper wirkenden inneren Kräfte und Momente
bestimmen. Die Ermittlung der Kräfte und Momente ist die
Grundlage für die Auslegung und Dimensionierung von Bauwerken
und Bauteilen.
Die
Statik ist ein wesentliches Fachgebiet in den
ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen Bauingenieurwesen und
Maschinenbau. Sie beschäftigt sich unter anderem mit dem
Kräftemittelpunkt und dem Schwerpunkt,
der Reibung,
dem Begriff der Arbeit,
der Schnittgrößenbestimmung, der Verformungsberechnung und
der Stabilität. Dazu dienen grafische sowie rechnerische
Methoden, um die Problemstellungen zu lösen. Neben den
klassischen analytischen Methoden erhält immer mehr die
numerische Finite-Elemente-Methode
Einzug. Die Anwendung der Statik im Bauingenieurwesen ist die
Baustatik.
Die
Steifigkeit, die ein Zusammenspiel zwischen Materialeigenschaft und
Abmessungen ist, geht in der Regel in die statische Rechnung ein.
Dabei ist der Energieerhaltungssatz nutzbar, so müssen bei
langsamen Bewegung sämtliche durch äußere Belastungen
aufgebrachte Arbeit innerhalb des elastischen Systems in potentieller
Energie gespeichert werden.
Die
Festigkeit, die in der Regel nur eine Materialeigenschaft ist, ist in
der statischen Rechnung deshalb irrelevant. Allerdings muss nach dem
Abschluss der statischen Rechnungen in der Regel eine Überprüfung
stattfinden, ob die
Festigkeit
für die berechnete Belastung ausreicht.
Die
statischen Berechnungen müssen den Bauämtern nachgewiesen
werden. Dieses geschieht – ja nach regionalen Vorschriften – in
unterschiedlicher Form.
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mal reicht es aus bei Stellung des Bauantrages einen Statiker zu
benennen, der die Statik erstellen wird
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mal muss die Statik bei Stellung des Bauantrages vorliegen
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anderen Ortes kann die Statik per e-Mail beim Bauamt eingereicht
werden
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andere Vorschrift: Die Statik muss vor Baubeginn beim Bauamt vor
Baubeginn eingereicht werden
Diese
unterschiedlichen Handhabungen hängen mit den unterschiedlichen
Baugesetzbüchern der Bundesländer zusammen.
Fragen
Sie bitte bei der entsprechenden Genehmigungsbehörde nach, wie
es sich bei Ihnen genau verhält. ( Quelle AK und Wikipedia )
2007 01 29