Wir
können die Augen schließen, wenn wir etwas nicht sehen
möchten, können aber nicht die Ohren gegen Lärm und
unangenehme Geräusche schließen.
Geräusche
werden sehr unterschiedlich und individuell wahrgenommen.
Was
für Einen Lärm ist, kann für den Anderen angenehmen
sein, z. B. beim unterschiedlichen Geschmack von Musik.
In
reinen Wohngebieten braucht sich der Bauherr nicht besonders um
schädliche Geräuscheinflüsse zu kümmern. Der
Gesetzgeber gibt die entsprechend zulässigen
Geräuschbelastungen , die in Wohngebieten zulässig ist,
vor. All anderer Lärm ist verboten und kann sogar strafbar sein.
Im
Mischgebieten oder Wohngebieten, die an Gewerbegebieten angeschlossen
sind, werden Sie entsprechende Schallschutzmaßnahmen vornehmen
müssen.
So
gibt auf dem Markt bei den Fenstern bzw. bei deren Verglasung
verschiedene Schallschutzklassen. Achtung Mehrkosten !
Auch
lassen sich Außenwände durch den Einbau entsprechender
schallschluckenden Materialien so verstärken, dass der von außen
eindringende Lärm auf ein zulässiges und erträgliches
Maß reduziert wird.
Lärm
von innen
Gegenseitige
Rücksichtnahme ist immer der sinnvollste Weg um sich vor
krankmachendem Lärm zu schützen. Geräusche zwischen
den Zimmern und vor allen zwischen Erd- und Dachgeschoss lassen sich
durch entsprechenden Einbau von schallschluckenden Materialien stark
reduzieren.
Zwischen
den Geschossen ist der Einbau einer Trittschalldämmung möglich
und sinnvoll.