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Schallschutz
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Lärm macht krank !

Lärm von außen:

Kein Mensch kann sich gegen von außen in das Wohngebäude hineindringende Geräusche allein abschirmen.

Wir können die Augen schließen, wenn wir etwas nicht sehen möchten, können aber nicht die Ohren gegen Lärm und unangenehme Geräusche schließen.

Geräusche werden sehr unterschiedlich und individuell wahrgenommen.

Was für Einen Lärm ist, kann für den Anderen angenehmen sein, z. B. beim unterschiedlichen Geschmack von Musik.

In reinen Wohngebieten braucht sich der Bauherr nicht besonders um schädliche Geräuscheinflüsse zu kümmern. Der Gesetzgeber gibt die entsprechend zulässigen Geräuschbelastungen , die in Wohngebieten zulässig ist, vor. All anderer Lärm ist verboten und kann sogar strafbar sein.

Im Mischgebieten oder Wohngebieten, die an Gewerbegebieten angeschlossen sind, werden Sie entsprechende Schallschutzmaßnahmen vornehmen müssen.

So gibt auf dem Markt bei den Fenstern bzw. bei deren Verglasung verschiedene Schallschutzklassen. Achtung Mehrkosten !

Auch lassen sich Außenwände durch den Einbau entsprechender schallschluckenden Materialien so verstärken, dass der von außen eindringende Lärm auf ein zulässiges und erträgliches Maß reduziert wird.

Lärm von innen


Gegenseitige Rücksichtnahme ist immer der sinnvollste Weg um sich vor krankmachendem Lärm zu schützen. Geräusche zwischen den Zimmern und vor allen zwischen Erd- und Dachgeschoss lassen sich durch entsprechenden Einbau von schallschluckenden Materialien stark reduzieren.

Zwischen den Geschossen ist der Einbau einer Trittschalldämmung möglich und sinnvoll.


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