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Rohbauabnahme
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Die Rohbauabnahme erfolgt nach Fertigstellung des Rohbaus. Sie ist eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmern und Auftraggeber.


Auf Antrag des Bauherren hin prüft auch die Baubehörde, ob die ausgeführten Arbeiten am Bauvorhaben den Bauvorschriften und den Bedingungen der Baugenehmigung bzw. des Genehmigungsbescheides entspricht.


Schlussabnahme



27.12.2006


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