Die
Rohbauabnahme erfolgt nach Fertigstellung des Rohbaus. Sie ist eine
freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmern und
Auftraggeber.
Auf
Antrag des Bauherren hin prüft auch die Baubehörde, ob die
ausgeführten Arbeiten am Bauvorhaben den Bauvorschriften und den
Bedingungen der Baugenehmigung bzw. des Genehmigungsbescheides
entspricht.
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Schlussabnahme
27.12.2006