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Raumhöhen
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Die Raumhöhen im Keller-, Erd- und Dachgeschoß können entscheidend sein nicht nur für die Nutzung, sondern auch für das persönliche Wohlfühlen.


Zunächst unterscheidet man zwischen Rohbaumaß und Fertigmaß (mit oder ohne Bodenbeläge ).


Das Rohbaumaß wird um Aufbauten auf den Böden, wie zum Beispiel Estriche und Dämmungen reduziert und ergibt dann das Fertigmaß ( ohne Bodenbeläge ).


Der Keller wird in der Regel mit einem Fertigmaß ( inkl. Dämmung unter dem Kellerestrich mit 2,30 bis 2,39 m gebaut, denn ab 2,40 m Raumhöhe ist der Keller ein Vollgeschoß


Achtung: Örtliche Bauvorschriften gerade in Gegenden mit Hanglagen können diesen Grundsatz wieder aufgeben.


Das Erdgeschoß sollte mindestens 2,40 im Fertigmaß an Höhe haben, das Dachgeschoß mindestens 2,30 m.


Als Standard haben sich jedoch heute folgende Raumhöhen herausgebildet:


Kellergeschoß: wie oben

Erdgeschoß: 250 cm

Dachgeschoß: 240 cm


Andere Raumhöhen sind je nach Rücksprache mit der Baufirma auch möglich, allerdings verursachen erhöhte Räume < wegen des erhöhten Materialbedarfs > nicht höhere Baukosten, sondern verursachen auch über die Jahre hinweg teilweise erheblich höhere Heizkosten, denn bekanntlich wird ja nicht die Fläche eines Hauses beheizt, sondern das Volumen des Hauses.


13.12.2006


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