Die
Raumhöhen im Keller-, Erd- und Dachgeschoß können
entscheidend sein nicht nur für die Nutzung, sondern auch für
das persönliche Wohlfühlen.
Zunächst
unterscheidet man zwischen Rohbaumaß und Fertigmaß (mit
oder ohne Bodenbeläge ).
Das
Rohbaumaß wird um Aufbauten auf den Böden, wie zum
Beispiel Estriche und Dämmungen reduziert und ergibt dann das
Fertigmaß ( ohne Bodenbeläge ).
Der
Keller wird in der Regel mit einem Fertigmaß ( inkl. Dämmung
unter dem Kellerestrich mit 2,30 bis 2,39 m gebaut, denn ab 2,40 m
Raumhöhe ist der Keller ein Vollgeschoß
Achtung:
Örtliche Bauvorschriften gerade in Gegenden mit Hanglagen können
diesen Grundsatz wieder aufgeben.
Das
Erdgeschoß sollte mindestens 2,40 im Fertigmaß an Höhe
haben, das Dachgeschoß mindestens 2,30 m.
Als
Standard haben sich jedoch heute folgende Raumhöhen
herausgebildet:
Kellergeschoß:
wie oben
Erdgeschoß:
250 cm
Dachgeschoß:
240 cm
Andere
Raumhöhen sind je nach Rücksprache mit der Baufirma auch
möglich, allerdings verursachen erhöhte Räume <
wegen des erhöhten Materialbedarfs > nicht höhere
Baukosten, sondern verursachen auch über die Jahre hinweg
teilweise erheblich höhere Heizkosten, denn bekanntlich wird ja
nicht die Fläche eines Hauses beheizt, sondern das Volumen des
Hauses.