In
Südtirol werden die Niedrigenergiehäuser in die Klassen
Klimahaus A, B oder C eingeteilt. Das Land vergibt je nach
nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus
"C" ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard
vorgeschrieben. Siehe Weblink der Provinz Bozen.
In
Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff
Niedrigenergiehaus. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern
und Wohnungen mit am meisten verbreite Typ ist der
"Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein".
Hier
muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige
Primärenergiebedarf [Q´´p (kWh/m²a)] um
mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die
Wärme übertragende Gebäude-Umfassungsfläche
bezogene) Transmissionswärmeverlust [H´t (kWh/m²a)]
(EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden.
Die Gebäude können mit einer Definierten Be- und Entlüftung
(mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet
werden..
Beispiel