So
sind dort alle Sachen geregelt wie Grenzabstände von
Baulichkeiten, Bepflanzungen, vor allem von Bäumen und
Sträuchern, und die Durchführung von
Instandsetzungsarbeiten und vieles anderes mehr.
Es
ist z.B. einem Nachbarn möglich, gegen eine erteilte
Baugenehmigung Widerspruch einzulegen.
Die
dann erforderliche Anhörung des Bauherrn kann zu erheblichen
Verzögerungen der Durchführung ihres Bauvorhabens führen.
Stand:
12.12.2006