Neubauinfos.de
Navigation

  
Maklerprovision (Courtage)
Zur Stichwortsuche


Wenn Sie zum Beispiel ihr Baugrundstück durch den Hinweis eines Grundstück- und Immobilienmaklers erworben haben, steht diesem Eine Maklerprovision, oder auch Courtage genannt zu.

Diese Courtage ist der „Lohn“ des Maklers im Namen des Noch – Eigentümers einer Immobilie oder eines Grundstückes einen Käufer zu finden.

Dem Makler steht diese Courtage auch schon dann zu, wenn er „ den Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss “ des Vertrages nachweisen kann. Allein das Übersenden von Verkaufsunterlagen reicht schon aus, um den Anspruch entstehen zu lassen.

Der Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn seine Tätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages gewesen ist.

Die Höhe der Provision kann regional unterschiedlich sein und wird nicht nach dem Aufwand bemessen, sondern in der Regel nach einem Prozentsatz des Objektpreises oder ein Mehr- faches der vereinbarten Nettomiete oder Nettopacht.

Eine andere Frage ist, wer diese Provision zu zahlen hat: Käufer oder Verkäufer !

Dieses regelt sich meistens nach den Marktverhältnissen. Gibt es ein großes Angebot an Grundstücken und will der Eigentümer diese schnell loswerden, trägt er die Courtage bzw. die Courtage ist in den Kaufpreis bereits mit eingerechnet.

Anderes herum verhält es sich, wenn der Immobilienumsatz gut läuft: Ist die Nachfrage groß, muss der Käufer diese Courtage bezahlen.

( Kukuk 20070130)



Schwedenhaus.de
Impressum