Wenn Sie zum
Beispiel ihr Baugrundstück durch den Hinweis eines
Grundstück- und Immobilienmaklers erworben haben, steht
diesem Eine Maklerprovision, oder auch Courtage genannt zu.
Diese
Courtage ist der „Lohn“ des Maklers im Namen des Noch –
Eigentümers einer Immobilie oder eines Grundstückes
einen Käufer zu finden.
Dem
Makler steht diese Courtage auch schon dann zu, wenn er „ den
Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss “ des Vertrages
nachweisen kann. Allein das Übersenden von Verkaufsunterlagen
reicht schon aus, um den Anspruch entstehen zu lassen.
Der
Provisionsanspruch des Maklers ist nur dann begründet, wenn
seine Tätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen
des Vertrages gewesen ist.
Die
Höhe der Provision kann regional unterschiedlich sein und wird
nicht nach dem Aufwand bemessen, sondern in der Regel nach einem
Prozentsatz des Objektpreises oder ein Mehr- faches der vereinbarten
Nettomiete oder Nettopacht.
Eine
andere Frage ist, wer diese Provision zu zahlen hat: Käufer oder
Verkäufer !
Dieses
regelt sich meistens nach den Marktverhältnissen. Gibt es ein
großes Angebot an Grundstücken und will der Eigentümer
diese schnell loswerden, trägt er die Courtage bzw. die Courtage
ist in den Kaufpreis bereits mit eingerechnet.
Anderes
herum verhält es sich, wenn der Immobilienumsatz gut läuft:
Ist die Nachfrage groß, muss der Käufer diese Courtage
bezahlen.
(
Kukuk 20070130)