Eine
Kreditversicherung schütz die Darlehensnehmer bzw. deren
Angehörigen vor wirtschaftlichen Katastrophen zum Beispiel im
Todesfall des Hauptverdieners.
Unter
diesem Begriff werden aber auch Versicherungen verstanden, die den
Darlehensgeber
(
Gläubiger ) vor dem Ausfall von Forderungen im Falle der
Zwangsversteigerung schützen sollen.
Eine
Kreditversicherung ist in aller Regel eine Lebensversicherung auf
Basis des Todesfall-Risikos ( Risikolebensversicherung ).
Die
Bauherren sollten sich gründlich überlegen, welches Risikos
besteht und welche Konsequenzen auf die Familie zu kommen kann, wenn
der Hauptverdiener durch Todesfall als Einkommensgarant ausfallen
würde.
Eine
derartige Risikolebensversicherung, die nur den Todesfall, absichert
ist recht günstig zu haben. Fragen Sie bei den
Versicherungsunternehmen Ihres Vertrauens nach.
Jede
Versicherung erwirtschaftet durch ihr Geschäft einen Gewinn, der
zum Teil an die Versicherten ausgeschüttet wird.
Diese
Gewinnanteile können Sie zur Erhöhung der
Versicherungssumme verwenden oder Herabsetzung Ihres Beitrages.
Bei
einem – üblichen – Annuitätendarlehen senken Sie von
Jahr zu Jahr ihre Schulden. Der Versicherungsbetrag, den Sie am
Anfang der Kaufzeit des Darlehens festlegen, übersteigt also in
einiger Zeit den Restschuldbetrag.
Es
ist zu überlegen, ob Sie diesen Betrag der anfänglichen
Versicherungssumme über die Laufzeit beibehalten, oder ihn um
die erreichten Tilgungsleistungen entsprechend von Jahr zu Jahr
reduzieren lassen. Dieses würde den Beitrag zur
Restschuldversicherung minimieren, also herabsetzen.
Fragen
Sie Ihren Versicherungsfachmann auch nach Möglichkeiten Ihre
Berufsunfähigkeit abzusichern.
Es
gibt sehr viele Kombinationsmöglichkeiten auf dem
Versicherungsmarkt, die an dieser Stelle leider nicht alle erwähnt
werden können.
AK
20070108