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Kreditsicherung
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Die Sicherheiten von - hier - Baudarlehen können im Allgemeinen als Sachsicherheit ( das zu beleihende Grundstück ) und/ oder als Personensicherheit ( der/die Darlehensnehmer ) angesehen werden.

Sachsicherheiten sind dingliche Verwertungsrechte an
Grundstücken, beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Rechten. Der Wert einer Sachsicherheit wird nach dem erzielbaren Verwertungserlös bemessen. Sicherungsgeber ist in der Regel der Kreditnehmer, es kann aber auch ein Dritter sein. So kann zum Beispiel im Falle von geringem Eigengeld ein anderes Grundstück ( Eltern / Schwiegerelter ) dem Kreditinstitut ebenfalls als Sachsicherheit dienen.

Ist ein Kreditnehmer nicht mehr in der Lage die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag zu erfüllen, so ist das Kreditinstitut berechtigt, durch die Verwertung der Sache bzw. des Rechtes Befriedigung zu erlangen was nichts anderes bedeutet, dass die Eltern/ Schwiegereltern im Extremfall ihr Haus und Hof im Wege der Zwangsversteigerung verlieren können.

Personensicherheiten dagegen bestehen in schuldrechtlichen Ansprüchen gegen Dritte (z.B.
Bürgschaft), die sich vertraglich verpflichtet haben, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kreditnehmers gerade zu stehen.

Der Sicherungsgeber ( Grundstückseigentümer oder Bürge ) haftet natürlich mit seinem gesamten Vermögen. Der Wert einer Personensicherheit wird daher nach den Vermögensverhältnissen des Sicherungsgebers bemessen.

( Quelle: Kukuk & Gablers Wirtschaftslexikon 20070130 )



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