Der
Sicherungsgeber ( Grundstückseigentümer oder Bürge )
haftet natürlich mit seinem gesamten Vermögen. Der Wert
einer Personensicherheit wird daher nach den Vermögensverhältnissen
des Sicherungsgebers bemessen.  
(
Quelle: Kukuk & Gablers Wirtschaftslexikon  20070130 )