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Kaufvertrag
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Alle Rechtsgeschäfte hinsichtlich eines Grundstückes bedürfen der notarielle Beurkundung durch einen Notar.


Der Kauf eines Grundstückes, eines fertigen Hauses, eines Reihenhaus oder einer Eigentumswohnung erfordern stets der notariellen Beurkundung. Dieses gilt auch für Vorverträge.


Der Kaufvertrag enthält alle Bedingungen für die Abwicklung des Vertragsgegenstandes, exakte Beschreibung des Kaufobjektes, den Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung, Zeitpunkt der Übergabe des Kaufobjektes, sowie deren Bedingungen.


Das Eigentum geht erst durch Auflassung ( Eintragung eines Anspruches auf Eigentumsübernahme an den Käufer ) und Eintragung in das Grundbuch an den Käufer über.


Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Termin zur Beurkundung einen Entwurf des Kaufvertrages zusenden. Nehmen Sie sich genug Zeit, diesen Entwurf zu studieren und fragen Sie entsprechende Experten, wenn Sie mit dem Verstehen inhaltlicher Einzelheiten Schwierigkeiten haben sollten.


Da wir generelle Vertragsfreiheit haben, ….nutzen Sie auch die Möglichkeit die Dinge, die Sie in den Kaufvertrag hineingeschrieben haben möchten, dem Notar bzw. direkt dem Vertragspartner mitzuteilen. Gute Verhandlungen ersparen Ihnen manchmal viel Geld !


Stand: 2006/12/27


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