Der
Kauf eines Grundstückes, eines fertigen Hauses, eines Reihenhaus
oder einer Eigentumswohnung erfordern stets der notariellen
Beurkundung. Dieses gilt auch für Vorverträge.
Der
Kaufvertrag enthält alle Bedingungen für die Abwicklung des
Vertragsgegenstandes, exakte Beschreibung des Kaufobjektes, den
Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Zeitpunkt der Fälligkeit der
Zahlung, Zeitpunkt der Übergabe des Kaufobjektes, sowie deren
Bedingungen.
Das
Eigentum geht erst durch
→Auflassung (
Eintragung eines Anspruches auf Eigentumsübernahme an den Käufer
) und Eintragung in das Grundbuch an den Käufer über.
Tipp:
Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Termin zur Beurkundung einen
Entwurf des Kaufvertrages zusenden. Nehmen Sie sich genug Zeit,
diesen Entwurf zu studieren und fragen Sie entsprechende Experten,
wenn Sie mit dem Verstehen inhaltlicher Einzelheiten Schwierigkeiten
haben sollten.
Da
wir generelle Vertragsfreiheit haben, ….nutzen Sie auch die
Möglichkeit die Dinge, die Sie in den Kaufvertrag
hineingeschrieben haben möchten, dem Notar bzw. direkt dem
Vertragspartner mitzuteilen. Gute Verhandlungen ersparen Ihnen
manchmal viel Geld !
Stand:
2006/12/27