Kaufen
Sie ein Grundstück „Voll erschlossen“ meint dieses in aller
Regel, dass das Grundstück bis an die Grenze erschlossen ist mit
allen Leitungen, die Sie als Bauherr zum bewohnen des Hauses
benötigen:
Energieversorgung
( Strom oder Erdgas ) liegt an der Grundstücksgrenze
Wasser-
und Abwasserleitungen liegen auf oder an dem Grundstück
Leitungen
für die Telekommunikation liegen an der Grenze des
Baugrundstückes
Die
Kosten der „ Inneren Erschließung “, also die Verbindung
der an der Grundstücksgrenze liegenden Leitungen kommen auf Sie
als Bauherr noch dazu und gehören zur Aufstellung aller
Baukosten.
Die
Höhe dieser Anschlusskosten erfahren am besten bei den örtlichen
Versorgungsunternehmen, da diese regional sehr unterschiedlich sind.
Teilweise werden diese Kosten als Pauschale berechnet, teilweise geht
es noch laufenden Metern.
Wen
Sie jetzt daran denken, dass zum Beispiel ein Haus auf einem „
Pfeifenstilgrundstück“ ( hintere Bebauung ) sehr weit weg
von der Straße liegen kann, so können auf Sie ganz
erhebliche Kosten auf Sie zukommen.
Im
Rahmen einer Finanzierungsberatung werden diese Kosten daher meistens
als Pauschale ( € 6.000,00 oder mehr ) angesetzt. Ihre örtliche
Sparkasse oder Hausbank hat sicherlich die Erfahrungen über den
Ansatz der Kosten, oder erkundigen Sie sich konkret bei den örtlichen
Versorgungsunternehmen
(
Kukuk 20070130 )