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Innere Erschließung
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Kaufen Sie ein Grundstück „Voll erschlossen“ meint dieses in aller Regel, dass das Grundstück bis an die Grenze erschlossen ist mit allen Leitungen, die Sie als Bauherr zum bewohnen des Hauses benötigen:


Energieversorgung ( Strom oder Erdgas ) liegt an der Grundstücksgrenze


Wasser- und Abwasserleitungen liegen auf oder an dem Grundstück


Leitungen für die Telekommunikation liegen an der Grenze des Baugrundstückes


Die Kosten der „ Inneren Erschließung “, also die Verbindung der an der Grundstücksgrenze liegenden Leitungen kommen auf Sie als Bauherr noch dazu und gehören zur Aufstellung aller Baukosten.


Die Höhe dieser Anschlusskosten erfahren am besten bei den örtlichen Versorgungsunternehmen, da diese regional sehr unterschiedlich sind. Teilweise werden diese Kosten als Pauschale berechnet, teilweise geht es noch laufenden Metern.


Wen Sie jetzt daran denken, dass zum Beispiel ein Haus auf einem „ Pfeifenstilgrundstück“ ( hintere Bebauung ) sehr weit weg von der Straße liegen kann, so können auf Sie ganz erhebliche Kosten auf Sie zukommen.


Im Rahmen einer Finanzierungsberatung werden diese Kosten daher meistens als Pauschale ( € 6.000,00 oder mehr ) angesetzt. Ihre örtliche Sparkasse oder Hausbank hat sicherlich die Erfahrungen über den Ansatz der Kosten, oder erkundigen Sie sich konkret bei den örtlichen Versorgungsunternehmen


( Kukuk 20070130 )


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