Das Wort „Hypothek“ kommt aus dem griechischen und
bedeutet „Unterpfand“. Dieses Unterpfand / Hypothek ist das an
einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte
Pfandrecht des Hypothekengebers.
Diese Hypothek besagt, dass an den Hypothekengeber zu
dessen Gunsten die Belastung erfolgt ist, eine bestimmte Geldsumme
zur Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstück heraus zu
zahlen ist.
Hypothek
Eine
Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht an einem
Grundstück. Dieses Recht erlaubt es einem Gläubiger sich an
diesem Grundstück durch die Verwertung desselben zu bedienen,
sofern der Darlehensnehmer ( Hypothekennehmer ) seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die
Hypothek wird bei langfristigen Finanzierungen als Sicherungsmittel
der Hypothek gebenden Bank eingesetzt. Für eine Hypothek ist das
Vorhandensein einer persönlichen, auf die Zahlung von Geld
gerichteten Forderung unabdingbare gesetzliche Voraussetzung.
Diese
Forderung ist im Allgemeinen ein Darlehen. Es kann aber auch
beispielsweise eine Verpflichtung aus anderen Verträgen oder ein
Schadensersatzanspruch sein.
Die
Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis zu Gunsten der Grundschuld
immer weiter zurück. Geschätzt wird, dass lediglich 20%
aller Grundpfandrechte noch Hypotheken sind. Grundschulden sind im
Einsatz viel flexibler als Hypotheken.
Die
Hypothek steht im Gegensatz zur Grundschuld und zeichnet sich durch
die enge Verknüpftheit der Geldforderung des Gläubigers mit
dem Grundstück aus.
Hypothekarkredit
Ein
Hypothekarkredit ist ein Kredit, der durch Eintragung einer Hypothek
gesichert wird. Dieser Kredit wird in Abt. III des Grundbuches
eingetragen. Diese Banksicherheit braucht nicht unbedingt auf dem
Grundstück des Bauherren eingetragen werden, sondern im Grunde
genommen auf jedem „x-beliebigen“ Grundstück, sofern der
Wert dieses Grundstückes von her Hypothekenbank als ausreichend
gesichert bewirtet wird. In diesem Fall ist der Darlehensnehmer nicht
derjenige, der die dingliche Sicherheit stellt, sondern der
Eigentümer des belasteten Grundstückes. Dieser haftet dann
ja auch der Hypothekenbank gegenüber in dem Fall, dass der/die
Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber der
Hypothekenbank nicht nachkommen.
Hypothekendarlehen
Hypothekendarlehen
sind Darlehen bezeichnet, die durch Grundpfandrechte im Grundbuch
gesichert sind. Aufgrund der hohen Sicherheit durch die Verpfändung
der Immobilie sind Hypothekendarlehen eine der günstigsten
Formen der Darlehensaufnahme.
Hypothekenpfandbrief
Wird
eine Hypothek „mit Brief“ bestellt, so fertigt das Grundbuchamt,
falls dies nicht ausgeschlossen wird, einen Hypothekenbrief. Dies
gilt auch für die Grundschuld. In dem Fall erwirbt der Gläubiger
die Hypothek erst mit Übergabe des Briefes durch den Eigentümer
oder, wie dies überwiegend vereinbart wird, durch das
Grundbuchamt. Der Schuldner kann der Geltendmachung der Hypothek
widersprechen, wenn der Brief nicht vorgelegt wird.
Heute
wird in der Regel die Erteilung eines Briefes (auch bei der
Grundschuld) aus kosten -gründen ausgeschlossen.