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Hypothek
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Das Wort „Hypothek“ kommt aus dem griechischen und bedeutet „Unterpfand“. Dieses Unterpfand / Hypothek ist das an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte Pfandrecht des Hypothekengebers.

Diese Hypothek besagt, dass an den Hypothekengeber zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt ist, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstück heraus zu zahlen ist.

Hypothek

Eine Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht an einem Grundstück. Dieses Recht erlaubt es einem Gläubiger sich an diesem Grundstück durch die Verwertung desselben zu bedienen, sofern der Darlehensnehmer ( Hypothekennehmer ) seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Die Hypothek wird bei langfristigen Finanzierungen als Sicherungsmittel der Hypothek gebenden Bank eingesetzt. Für eine Hypothek ist das Vorhandensein einer persönlichen, auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderung unabdingbare gesetzliche Voraussetzung.

Diese Forderung ist im Allgemeinen ein Darlehen. Es kann aber auch beispielsweise eine Verpflichtung aus anderen Verträgen oder ein Schadensersatzanspruch sein.

Die Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis zu Gunsten der Grundschuld immer weiter zurück. Geschätzt wird, dass lediglich 20% aller Grundpfandrechte noch Hypotheken sind. Grundschulden sind im Einsatz viel flexibler als Hypotheken.

Die Hypothek steht im Gegensatz zur Grundschuld und zeichnet sich durch die enge Verknüpftheit der Geldforderung des Gläubigers mit dem Grundstück aus.

Hypothekarkredit

Ein Hypothekarkredit ist ein Kredit, der durch Eintragung einer Hypothek gesichert wird. Dieser Kredit wird in Abt. III des Grundbuches eingetragen. Diese Banksicherheit braucht nicht unbedingt auf dem Grundstück des Bauherren eingetragen werden, sondern im Grunde genommen auf jedem „x-beliebigen“ Grundstück, sofern der Wert dieses Grundstückes von her Hypothekenbank als ausreichend gesichert bewirtet wird. In diesem Fall ist der Darlehensnehmer nicht derjenige, der die dingliche Sicherheit stellt, sondern der Eigentümer des belasteten Grundstückes. Dieser haftet dann ja auch der Hypothekenbank gegenüber in dem Fall, dass der/die Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber der Hypothekenbank nicht nachkommen.

Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen sind Darlehen bezeichnet, die durch Grundpfandrechte im Grundbuch gesichert sind. Aufgrund der hohen Sicherheit durch die Verpfändung der Immobilie sind Hypothekendarlehen eine der günstigsten Formen der Darlehensaufnahme.

Hypothekenpfandbrief

Wird eine Hypothek „mit Brief“ bestellt, so fertigt das Grundbuchamt, falls dies nicht ausgeschlossen wird, einen Hypothekenbrief. Dies gilt auch für die Grundschuld. In dem Fall erwirbt der Gläubiger die Hypothek erst mit Übergabe des Briefes durch den Eigentümer oder, wie dies überwiegend vereinbart wird, durch das Grundbuchamt. Der Schuldner kann der Geltendmachung der Hypothek widersprechen, wenn der Brief nicht vorgelegt wird.

Heute wird in der Regel die Erteilung eines Briefes (auch bei der Grundschuld) aus kosten -gründen ausgeschlossen.




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