Voraussetzung
ist, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind,
also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen
(Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst
(ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. Hierfür tritt ggf.
eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung (z. B.
der Justizbehörden für ehrenamtlichen Betreuer und
Vormünder) ein. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (z. B.
entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) müssen eigens
abgesichert werden, wenn mit diesen Tätigkeiten nachhaltig
Gewinn erzielt werden soll.
Die
Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags
ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die
Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz (einschließlich der
Haftung aus Vermietung und anfallenden Baumaßnahmen), weiter –
aber hier nicht relevant - die Haftung aus Sportausübung
(Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung
(Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren;
wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden). Schäden an der Mietwohnung fallen unter
den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden
oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt.
Die
private Haftpflichtversicherung deckt häufig folgende mögliche
Ereignisse ab:
Alle
Gefahren, die von Ihren Grundbesitz ausgehen können, z. B.
Schäden an Dritten durch Bäume, Äste, Dachpfannen
und so weiter, also Schäden, die direkt durch Sie, sondern durch
das Grundstück und/oder Gebäude an einem Dritten ( z. B.
Besuch, Passanten) passieren können.
Vor
Abschluss einer solchen Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung
lohnt es also nachzuschauen, ob diese Schäden durch ihre
Privat-Haftpflicht-Versicherung nicht schon gedeckt sind.
Ist
dieses nicht der Fall, fragen Sie einmal bei den regionale tätigen
Haus- & Grundeigentümerversicherungen nach. Diese Vereine
bieten im Rahmen eines Gruppenvertrages Ihnen diese Versicherung
teilweise sehr günstig an.