Ein
Grundpfandrecht ist das Sicherungsrecht an einem Grundstück. Es
wird normalerweise von dem Schuldner / Eigentümer für den
Gläubiger / Darlehensgeber eingeräumt.
Ein
Kreditinstitut wird das Darlehen erst auszahlen, nachdem es vom
Grundbuchamt eine Nachricht über die Eintragung ihres
Grundpfandrechts hat.
Da
dieses sehr lange Zeit in Anspruch nehmen kann, gibt es die
Möglichkeit, dass der Notar eine so genannte Rangbescheinigung
ausstellt.
Dadurch
bestätigt der Notar dem Kreditinstitut gegenüber, dass er
das Grundbuch vor kurzer Zeit eingesehen hat und des es keinerlei
Hindernisgründe gibt, die der Eintragung der Grundschuld im Wege
stehen.
In
der Regel werden heute ca. 80% Grundschulden und ca. 20% Hypotheken
in das Grundbuch eingetragen.
AK
20080109