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Grundpfandrecht
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Ein Grundpfandrecht ist das Sicherungsrecht an einem Grundstück. Es wird normalerweise von dem Schuldner / Eigentümer für den Gläubiger / Darlehensgeber eingeräumt.


Ein Kreditinstitut wird das Darlehen erst auszahlen, nachdem es vom Grundbuchamt eine Nachricht über die Eintragung ihres Grundpfandrechts hat.


Da dieses sehr lange Zeit in Anspruch nehmen kann, gibt es die Möglichkeit, dass der Notar eine so genannte Rangbescheinigung ausstellt.


Dadurch bestätigt der Notar dem Kreditinstitut gegenüber, dass er das Grundbuch vor kurzer Zeit eingesehen hat und des es keinerlei Hindernisgründe gibt, die der Eintragung der Grundschuld im Wege stehen.


In der Regel werden heute ca. 80% Grundschulden und ca. 20% Hypotheken in das Grundbuch eingetragen.


AK 20080109


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