Alle
Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundstückskauf
zusammenhängen, müssen mit beurkundet werden.
(
Beurkundungszwang ) Dann ist hierauf auch die Grunderwerbsteuer (
zur Zeit in Höhe von 3,5% ) zu zahlen.
Dieses
gilt vor allem auch dann, wen Die ein Grundstück von einem
Bauträgergesellschaft erwerben und mit diesem Bauträger
auch Ihr Traumgaus errichten wollen. Beides unterliegt der Pflicht
zur Beurkundung, also sind auch beide Geschäfte
Grunderwerbsteuerpflichtig.
Anders ist
es, wenn Sie zum Beispiel ein Grundstück von einer Gemeinde oder
Privatperson kaufen, und mit einer
( anderen ) Firma ihr Bauvorhaben
einen Werkvertrag abschließen, also wenn Grundstückskauf
und Abschluss des Werkvertrages keinen rechtlichen Zusammenhang hat.
Erst
wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt Ihnen das Finanzamt
eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das
Grundbuchamt aus. Dann erst steht der Eigentumsumschreibung im
Grundbuch nichts mehr im Wege.
AK
20070109