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Grunderwerbssteuer
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Alle Grundstücksgeschäfte unterliegen der Grunderwerbssteuer, quasi einer Umsatzsteuer für den Grundstückshandel.


Alle Geschäfte, die unmittelbar mit dem Grundstückskauf zusammenhängen, müssen mit beurkundet werden.
( Beurkundungszwang ) Dann ist hierauf auch die Grunderwerbsteuer ( zur Zeit in Höhe von 3,5% ) zu zahlen.


Dieses gilt vor allem auch dann, wen Die ein Grundstück von einem Bauträgergesellschaft erwerben und mit diesem Bauträger auch Ihr Traumgaus errichten wollen. Beides unterliegt der Pflicht zur Beurkundung, also sind auch beide Geschäfte Grunderwerbsteuerpflichtig.


Anders ist es, wenn Sie zum Beispiel ein Grundstück von einer Gemeinde oder Privatperson kaufen, und mit einer
( anderen ) Firma ihr Bauvorhaben einen Werkvertrag abschließen, also wenn Grundstückskauf und Abschluss des Werkvertrages keinen rechtlichen Zusammenhang hat.


Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt Ihnen das Finanzamt eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Dann erst steht der Eigentumsumschreibung im Grundbuch nichts mehr im Wege.


AK 20070109



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