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Gewährleistung
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Gewährleistung ist die Haftung für Baumängel des Auftragnehmers ( Baufirma ) gegenüber dem Auftraggeber
( Bauherr ).


Sie beginnt mit der Abnahme von Bauleistungen ( Teil-Abnahmen sind möglich ! ) durch den Bauherren und beträgt nach


  • dem BGB 5 Jahre

  • der VOB ( Verdingungsordnung für Bauleistungen ) 4 Jahre

  • für Arbeiten an einem Grundstück und für die von Feuer berührten Teile einer Feuerungsanlage 2 Jahre


Innerhalb dieser Gewährlistungsfrist steht der Auftraggeber für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erfüllung seiner in der Bau. & Leistungsbeschreibung dargelegten Aufgaben ein und haftet für Mängel.


Allerdings muss der Bauherr im Zweifelsfalle bei Vereinbarungen nach dem BGB seine Ansprüche einklagen, während nach der VOB innerhalb der Gewährlistungsfrist eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung ausreicht.
( → VOB ; → BGB )


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