Innerhalb
dieser Gewährlistungsfrist steht der Auftraggeber für die
ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erfüllung seiner
in der Bau. & Leistungsbeschreibung dargelegten Aufgaben ein und
haftet für Mängel.
Allerdings
muss der Bauherr im Zweifelsfalle bei Vereinbarungen nach dem BGB
seine Ansprüche einklagen, während nach der VOB innerhalb
der Gewährlistungsfrist eine schriftliche Aufforderung zur
Mängelbeseitigung ausreicht.
( →
VOB ; → BGB )