Die
Vereinbarungen über eine Gemeinschaftsordnung regelt das
Verhältnis der Wohneigentümer untereinander.
Es
werden Regeln über die Nutzung, den Gebrauch und auf Aufteilung
der Kosten unter den Wohneigentümern vereinbart.
Sind
mehrere oder gar viele Wohneigentümer in einer Wohngemeinschaft,
so empfiehlt sich die Bestellung eines Verwalters.
Sind
– beispielsweise beim Doppelhaus oder in einem Zweifamilienhaus –
nur wenige Partien beteiligt, so ist die Bestellung einer Verwalters
entbehrlich.
13.12.2006