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Erbpachtzins
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Erbbauzins (Erbpachtzins)

Wenn Sie ein Grundstück auf Erbpacht erwerben und somit keinen Kaufvertrag schließen und dann auch keinen Kaufpreis bezahlen wollen/können, dann wird zwischen dem Grundstückseigentümer und Ihnen, dem Erbbauberechtigten eine jährlich wiederkehrende Zinszahlung vereinbart.


Diese jährliche Zahlung für die Pacht nennt man Erbbauzins oder Erbpachtzins. Dieser Zinssatz kann für mehrere Jahr gleich bleibend sein oder entsprechend einem Index jährlich anpasst werden. Es ist nicht unüblich, diesen Index zum Beispiel an die Lebenshaltungskosten, den Brotpreis oder sonstigen Bezugswerten anzupassen.


Der Erbauzins ist mit dem Erbaurechtgeber ( dem Eigentümer ) frei verhandelbar, liegt aber in der Regel zwischen 2 und 5 % des Wertes des Grundstückes.


Über den Wert des Grundstückes können Sie sich beim Gutachterausschuss des Landeskreises informiere, die eine Kaufpreissammlung vorliegen hat.


Achtung: Fragen Sie bitte nach dem Stand der Daten, will sagen von wann diese Daten sind.



27.12.2006


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