Wenn Sie ein Grundstück auf
Erbpacht erwerben und somit keinen Kaufvertrag schließen und
dann auch keinen Kaufpreis bezahlen wollen/können, dann wird
zwischen dem Grundstückseigentümer und Ihnen, dem
Erbbauberechtigten eine jährlich wiederkehrende Zinszahlung
vereinbart.
Diese jährliche Zahlung für
die Pacht nennt man Erbbauzins oder Erbpachtzins. Dieser Zinssatz
kann für mehrere Jahr gleich bleibend sein oder entsprechend
einem Index jährlich anpasst werden. Es ist nicht unüblich,
diesen Index zum Beispiel an die Lebenshaltungskosten, den Brotpreis
oder sonstigen Bezugswerten anzupassen.
Der
Erbauzins ist mit dem Erbaurechtgeber ( dem Eigentümer ) frei
verhandelbar, liegt aber in der Regel zwischen 2 und 5 % des Wertes
des Grundstückes.
Über
den Wert des Grundstückes können Sie sich beim
Gutachterausschuss des Landeskreises informiere, die eine
Kaufpreissammlung vorliegen hat.
Achtung:
Fragen Sie bitte nach dem Stand der Daten, will sagen von wann diese
Daten sind.
27.12.2006