Neubauinfos.de
Navigation

  
Erbbaurecht
Zur Stichwortsuche


Sie müssen kein Grundstück kaufen, sondern Sie können sich es unter Umständen auch per Erbpacht „erwerben“.


Das Erbaurecht ermöglicht es Ihnen, auf einem fremden Grundstück Ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen.


Statt eine einmaligen Kaufpreises beim Kaufgrundstück zahlen Sie während der Dauer der Pacht ( in aller Regel 99 Jahre ) einen Erbpachtzins, der – je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich gezahlt wird .


Das Erbpachtgrundstück kann beliehen und verkauft und vererbt werden.


Auch Erbpachtverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der notariellen Beurkundung.


Häufig bieten Kirchengemeinden ihre Grundstücke nicht zum Verkauf, sondern auf Erbbaupacht an.



12.12.2006


Schwedenhaus.de
Impressum