Sie
müssen kein Grundstück kaufen, sondern Sie können sich
es unter Umständen auch per Erbpacht „erwerben“.
Das
Erbaurecht ermöglicht es Ihnen, auf einem fremden Grundstück
Ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen.
Statt
eine einmaligen Kaufpreises beim Kaufgrundstück zahlen Sie
während der Dauer der Pacht ( in aller Regel 99 Jahre ) einen
Erbpachtzins, der – je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich
gezahlt wird .
Das
Erbpachtgrundstück kann beliehen und verkauft und vererbt
werden.
Auch
Erbpachtverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
notariellen Beurkundung.
Häufig
bieten Kirchengemeinden ihre Grundstücke nicht zum Verkauf,
sondern auf Erbbaupacht an.
12.12.2006