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Einfamilienhaus
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Ein freistehendes Einfamilienhaus bietet Ihnen die größte Möglichkeit an Gestaltung und Individualisierung Ihrer Wohnwünsche.


Lediglich zwei Rahmenbedingungen beschränken Ihre Wohnträume, diese sind:


baurechtliche Vorschriften


und


die finanzielle Machbarkeiten



Die Familie ist weitgehend ungestört.


Im Vergleich zu andere Bauformen ermöglicht Ihnen ein freistehendes Einfamilienhaus durch ein relativ großes Grundstück aktive Garten- und Freizeitnutzung.


Eine durchdachte Planung und kostengünstige Bauweise ermöglicht vielleicht gerade Ihnen

eine erhebliche Kostenersparnis.


Der Energieverbrauch ist aufgrund der 4 Außenwände höher als bei anderen Hausformen.


→Doppelhäuser

→Reihenhäuser


Gestaltung im eigenen Garten. Selbstverständlich sollten Sie genau prüfen, mit dem Sie bauen und dann auf Dauer zusammenleben wollen. Gegenseitige Rücksichtnahmen und wechselseitiges Vertrauen sind unverzichtbar.


In der Regel unterscheidet man zwei Typen von Zweifamilienhäuser:


1.) Sie haben eine Haupt- und eine Nebenwohnung,

also einen Eigentümer und einen Mieter

oder

2.) Sie erreichten sich zwei Wohnungen

nach dem WEG ( Wohnungseigentumsgesetz )


Die kleinere Wohnung kann durch einen Nebeneingang betreten werden und mit einem kleinen ‚Teil und Erd - und den größeren Teil im Dachgeschoss liegen,


oder


Sie benutzen beide den Haupteingang und trennen dann die Wohnungen in


a.) größere Wohnung im Erdgeschoss


und


b.) kleinere Wohnung ins Dachgeschoss.


Bei der Errichtung von Zweifamilienhäusern sind besondere Regeln hinsichtlich des Brand- und Schallschutzes zu beachten.


Ein Zweifamilienhaus kann Ihnen auch steuerliche Vorteile durch die Verluste von Vermietung und Verpachtung bringen. Bitte fragen Sie Ihren steuerlichen Berater.

Stand: 12.12.2006





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