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Eigenleistungen
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Als Eigenleistungen versteht man den Ersatz von Lohnkosten durch Mithilfe am Bau. Diese können durch den/die Bauherren selbst als auch durch Bekannte und/oder Verwandte erbracht werden. Auch sind Eigenleistungen im Rahmen einer Gegenseitigkeit durchführbar nach dem Motto „ Hilfst Du mir, so helfe ich Dir “.


Ihre Mithilfen müssen wirklich zuverlässig sein !


Arbeitsunfälle bei Eigenleistungen müssen durch einen Versicherungsschutz abgesichert werden.


Alle Eigenleistungen müssen unentgeltlich erbracht werden. ( Schwarzarbeit ist verboten ! )


Wenn Sie sich an der Durchführung des Bauvorhabens mit Ihrem handwerklichen Geschick zur Ersparung von Unternehmer - Lohnkosten beteiligen wollen, bedarf dieses einer konkreten Absprache mit der Baufirma. Dieses betrifft die von Ihnen zu übernehmende Leistung als auch die ersparten Lohnkosten.


Kosten der Materialbeschaffung für die Gewerke, die Sie selbst ausführen wollen, sind keine Finanzierungshilfe, sondern Kosten die finanziert werden müssen.


Diese ersparten Lohnkosten können ein wesentlicher Baustein Ihrer Finanzierung sein, sofern Sie auch wirklich in der Lage sind, die handwerklichen Arbeiten innerhalb einer angemessenen Zeit mängelfrei auszuführen.


Angesetzt als „Eigenleistungen“ werden im Finanzierungsplan üblicherweise die ersparten Unternehmerlöhne angesetzt.


Eigenleistungen bedeuten eine große Belastung. Überschätzen Sie nicht Ihre fachlichen Kenntnisse und ihr handwerkliches Geschick !


Beachten Sie bitte, dass die von Ihnen zu übernehmenden Eigenleitungen den zeitlichen Ablauf ihre Bauvorhabens nicht erheblich verzögern dürfen und dass Sie auch von Ihnen bzw. Ihren Bekannten oder Verwandten übernommenen Arbeitsleistungen keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung der Baufirma gegenüber haben.



Stand: 12.12.2006


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