Als
Eigenleistungen versteht man den Ersatz von Lohnkosten  durch
Mithilfe am Bau. Diese können durch den/die Bauherren selbst als
auch durch Bekannte und/oder  Verwandte erbracht werden. Auch sind
Eigenleistungen im Rahmen einer Gegenseitigkeit durchführbar
nach dem Motto „ Hilfst Du mir, so helfe ich Dir “.
Ihre
 Mithilfen müssen wirklich zuverlässig sein ! 
Arbeitsunfälle
bei Eigenleistungen müssen durch einen Versicherungsschutz
abgesichert werden.
Alle
Eigenleistungen müssen unentgeltlich erbracht werden. (
Schwarzarbeit ist verboten ! ) 
Wenn
Sie sich an der Durchführung des Bauvorhabens mit Ihrem
handwerklichen Geschick  zur Ersparung von Unternehmer - Lohnkosten
beteiligen wollen, bedarf dieses einer konkreten Absprache mit der
Baufirma. Dieses betrifft die von Ihnen zu übernehmende Leistung
als auch die ersparten Lohnkosten. 
Kosten
der Materialbeschaffung für die Gewerke, die Sie selbst
ausführen wollen, sind keine Finanzierungshilfe, sondern Kosten
die finanziert werden müssen.  
Diese
ersparten Lohnkosten können ein wesentlicher Baustein Ihrer
Finanzierung sein, sofern Sie auch wirklich in der Lage sind, die
handwerklichen Arbeiten innerhalb einer angemessenen Zeit mängelfrei
auszuführen. 
Angesetzt
als „Eigenleistungen“  werden im Finanzierungsplan üblicherweise
die ersparten Unternehmerlöhne angesetzt. 
Eigenleistungen
bedeuten eine große Belastung. Überschätzen Sie nicht
Ihre fachlichen Kenntnisse und ihr handwerkliches Geschick !
Beachten
Sie bitte, dass die von Ihnen zu übernehmenden Eigenleitungen
den zeitlichen Ablauf ihre Bauvorhabens nicht erheblich verzögern
dürfen und dass Sie auch von Ihnen bzw. Ihren Bekannten  oder
Verwandten übernommenen Arbeitsleistungen keinerlei Ansprüche
auf  Gewährleistung der Baufirma gegenüber haben.
Stand:
12.12.2006