Während noch in den 70-iger Jahren Banken mit teilweise sehr irreführenden Aussagen über die Kosten eines Kredites geworben haben, gilt seit dem Inkrafttreten der Preisangabenverordnung (=PangVO) für alle Verbraucherkredite zum Schutz des Kunden besondere Vorschriften. Danach müssen die alle Kosten als jährlicher Prozentsatz des Kredites angegeben werden. Der Effektivzins spiegelt die tatsächlichen Kosten eines Darlehens über wie Gesamtlaufzeit wieder. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Darlehenslaufzeit ( Festverzinsliches Darlehen )festgeschrieben sind, wird dieser Preis als so genannter effektiver Jahreszins ( Effektivzins ) der Effektivzins pro Jahr angegeben. Bei Krediten jedoch, bei denen eine Änderung des Zinssatzes (z.B. variabler Zinssatz) oder andere den Endpreis bestimmende Faktoren ( wie zum Beispiel Zinsbindung für nur einen Teil der Laufzeit ) während der Laufzeit vorbehalten ist, wird dieser Preis mit anfänglicher effektiver Jahreszins angegeben werden kann, was ja auch logisch ist. Bei der Ermittlung des effektiven Zinssatzes sind alle den Endpreis bestimmenden Faktoren zu berücksichtigen, die sich direkt auf den Kredit und seine Vermittlung beziehen und bei einem regelmäßigen Kreditverlauf anfallen. Auch spiegelt der Effektivzins die unterschiedlichen Kosten der unterschiedlichen Zinsabrechnungszeiträume wieder. Es spielt hier eine Rolle, ob die Zinsen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich berechnet werden. Weitere Faktoren fließen in die Berechnung des Effektivzinses ein: Dieses sind zum Beispiel die jährliche Tilgung bei planmäßiger Darlehenslaufzeit, tilgungsfreie Zeiten, der Nominalzinssatz, Disagio und Agio, Zinstermine, Abrechnungsmodalitäten ( gemeint ist das Verrechnungsdatum von Zins- und Tilgungsleistungen ), Bearbeitungsgebühren, etc. Mit Hilfe des effektiven Jahreszinses ist es dem Kunden möglich, eingeholte Kreditangebote mit gleicher Zinsfestschreibung zu vergleichen. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass der Effektivzins keine Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Fragen Sie Ihre Kredit gebende Bank nach diesen Kosten, die unter Umständen erheblich sein können.
|
||||
Impressum |