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Dachneigungen
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Die Gradzahl der Dachneigungen ( der Neigungswinkel ) wird bei einem bestehendem Baubauungsplan von hoheitlicher Seite vorgegeben; ebenso die Dachform.


Je nach Gebiet und landschaftlicher Gestaltung sind hier Dachneigungen zwischen 40 und 50 Grad üblich.


Ein ausgebautes Dachgeschoß sollte mindestens 35 Grad Neigungswinkel habe, da ansonsten die Dachschrägen das Wohngefühl erheblich beeinträchtigen und den nutzbaren Raum reduzieren.


Eingeschossige Häuser ( Bungalows ) mit nicht ausbaufähigem Dachgeschoß haben zwischen 22 und 28 Grad Dachneigung.


Wollen Sie einen Bungalow bauen mit später ausbaufähigem Dachgeschoß erstellen, so müssen Sie den späteren Dachausbau jetzt planen. Es sollte eine Aussparung für die spätere Treppe bereits jetzt berücksichtigt werden, ebenso auch die Art des Dachstuhl.


Mache Sie sich Gedanken, wo in der Zeit bis zum Dachausbau die Dämmung liegen soll

a.) in den Dachschrägen oder b.) auf der Decke über den Erdgeschoß


So genannte „Brettbinder-Dachstühle“, die aus Kostengründen bei einer eingeschossigen Bauweise gern verwendet werden, schließen einen spätren Ausbau des Dachgeschosses gänzlich aus. Auch muss die Decke über dem Erdgeschoss den statischen Erfordernissen des späteren Dachausbaus schon jetzt genügen.


Ein Einfamilienhaus mit ausgebautem oder ausbaufähigem Dachgeschoß sollte, wie bereits erwähnt, eine Mindestgradzahl von ca. 35 Grad haben.


Es gilt die folgende Formel aus der Winkelfunktion:


Je steiler das Dach, desto mehr bewohnbare Fläche haben Sie im Dachgeschoß.


Allerdings sehen aufgrund der Änderung des Wohngeschmackes und des Wohn- bzw. Hausdesigns Neubauten mit „ Steildächern“, so ab ca. 50 grad „ komisch“ aus. So wurde Ende des Krieges und in den 50-ziger Jahren gebaut.


13.12.12006


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