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Beleihungswert
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Der Beleihungswert gibt die Höhe der möglichen Beleihung eines Pfandobjektes wieder. Er wird von jedem Kreditinstitut individuell berechnet.


Der Beleihungswert ist grundsätzlich so hoch, wie der vom Kreditinstitut jederzeit im Falle des Notverkaufs ermittelte Wert des Beleihungsobjektes. Er ist also demnach in aller Regel niedriger als die Kosten eines Neubaus. Pauschal lässt sich feststellen, dass der Beleihungswert ca. 20% unter den Kosten eines Neubauvorhabens liegen dürfte.


Beispielrechnung:


200.000 Gesamt - Kosten des Bauvorhabens

180.000 Beleihungswert


Wenn nun zum Beispiel eine Bausparkasse oder Bank Ihnen die Auskunft geben sollte: Wir finanzieren bis 80% des Beleihungswertes wären dieses dann nach obiger Berechnung:


80% von € 180.000,00 = € 144.000,00 als Obergrenze des Beleihungswertes.


Der Beleihungswert richtet sich nach der Verwertbarkeit des Gebäudes, berücksichtigt also auch folgende Umstände:


Verkehrslage

Bauweise

Verwendungsfähigkeit

Marktlage auf dem Grundstücksmarkt


Je nach Marktlage ist der Beleihungswert also eine Variable. In Zeiten eines schwierigen Grundstückmarktes ist er niedriger, und guten Verkaufszeiten ist er höher.


Darlehen über den Beleihungswert hinaus sind bei guter Bonität der Bauherren möglich, anderenfalls lassen sich die Teile oberhalb des Beleihungswertes durch zusätzliche Bank- oder Landesbürgschaften absichern.


Der Gesetzgeber schreibt zum Beispiel den Lebensversicherungsgesellschaften und Bausparkassen, aber auch den Hypothekenbank vor, wie hoch der Beleihungswert sein darf.


Aus diesem Grunde wird auch häufig von „ erstrangiger“ und „zweitrangiger“ Beleihung gesprochen. Zweitrangige Hypotheken und/oder Darlehen sind häufig etwas teuer als erstrangige, das liegt an den Kosten der Bürgschaft, die dann einkalkuliert werden müssen.


Diese Bürgschaften werden häufig von den Kreditinstituten mit angeboten.


AK 20070108





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