Aus dem Flächennutzungsplan wird durch örtliche Ämter die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt.
Der Bebauungsplan ( B – Plan ) legt die Rahmenbedingungen für später zu erwirkende Baugenehmigungen fest.
Auch kann ein B-Plan Befreiungsmöglichkeiten von dem Festgesetzten enthalten.
Der B-Plan ist ein örtlich begrenzte Gesetz und für jedermann rechtsverbindlich.
Wichtige Angaben im B-Plan sind unter anderem:
* Art der baulichen Nutzung ( Wohnen / Mischgebiet/ Gewerbegebiet ) * Anzahl der Vollgeschosses ( in römischen Zahlen ) * Geschossflächenzahl ( GFZ ). Sie gibt Auskunft über das maximal erlaubte Verhältnis der Fläche des Geschosses zur Grundstücksgröße; Beispiel: GFZ beträgt: 0,2. Das besagt, dass auf einem 1000 m ² Grundstück ein Gebäude mit einer Geschossfläche von 200 m² entstehen darf ( 1000 x 0,2 = 200 ) * Grundflächenzahl ( GRZ ); die GRZ gibt Auskunft über den Anteil der der maximalen bebaubaren Hausgrundfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße; Beispiel: GRZ 0,2; Grundstücksgröße 1000 m² heißt, dass die Grundfläche des Hauses 200m² nicht überschreiten darf. * Art der Bauweise ( o = offenen Bauweise, ED = Einzel- und Doppelhäuser, RH = Reihenhäuser usw. ) * Baulinie: das Gebäude muss bis an die Baulinie herangeführt werden * Baugrenze: über die Baugrenzen darf das Gebäude nicht herausragen ( Ausnahmen Können „ untergeordnete Bauteile wie Eingangsveranden, Erker oder ähnliche Bauteile sein )
Stand:
12.11.2006
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