Die Vereinbarungen zwischen Bauherren und ausführender Firma sollten auf alle Fälle schriftlich in einem Bauvertrag festgehalten werden.
Hier sind alle Vereinbarungen über die Leistungen, die Bezahlung sowie alle anderen Bestimmungen festzuhalten. .
Bauverträge unterliegen als Werkvertrag grundsätzlich den Bestimmungen des BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ).
Alternativ können die Grundlagen der Verteilung von Aufgaben und Verantwortung auch in der → VOB ( Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Die VOB ist jedoch kein Gesetz, sondern ein frei vereinbares Regelwerk. Dieses muss ausdrücklich vereinbart werden, wenn es zur Anwendung kommen soll.
13.12.2006
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