Neubauinfos.de
Navigation

  
Bausparen
Zur Stichwortsuche


Das Bausparen entspringt dem Solidaritätsprinzip aller Bausparer einer Bausparkasse untereinander. Dieses Prinzip ist ca. 100 Jahre alt.


Das Geld, was die einen Bausparer in den gemeinsamen „Topf“ einzahlen, erhalten – unter Berücksichtigung des Abzuges von Veraltungskosten; Gewinnrücklagen usw. - andere Bausparer als kostengünstiges Darlehen. Daher kann eine Bausparkasse auch sehr langfristig heute schon sagen, wie hoch der zukünftige Darlehenszins ist. Der Darlehenszins wird bereits durch die Geschäftsbedingungen der Bausparkasse sowie durch die Art des Vertrages von Anfang an festgelegt.


Während es früher lediglich wenige Grundtarife gab, ist das Angebot der privaten und öffentlichen Bausparkassen sehr flexibel geworden.


Früher übliche Tarife waren zum Beispiel:


1,6 % Abschlussgebühr auf die Bausparsumme

4,5% Darlehenszins + 7,5 % Tilgung ( = 12% Annuität )

2,5% Guthabenszins während der Sparphase


Oder der andere Standard-Tarif:


1% Abschlussgebühr

5,0% Darlehenszins + 7,0%-iger Tilgung ( = 12% Annuität )

3% Guthabenszins


Diese beiden Varianten wurden in Prinzip von allen Bausparkassen angeboten.


Heute ist der Bausparmarkt viel variabler, so dass sich ein Vergleich unter den Bausparkassen untereinander lohnt. Auch gibt es heute Bauspartarife, die fast für jeden Bedarf zugeschnitten sind.


So gibt es für die langfristige Finanzplanung von vor allem jungen Leuten Lang-Zeitspartarife und für „Schnellsparer“ entsprechende Schnell-Spartarife.


Auch gibt es heute Tarife mit sehr variablen Rückzahlungs- ( Tilgungs- ) Vereinbarungen, zum Beispiel mit wachsenden Annuitäten ( Jahresbelastungen ). Es lohnt sich also auch hier, die sehr vielen Angebote miteinander zu vergleichen.


Hier noch einiges Grundsätzliches zum Thema Bausparen:


Abschlussgebühr:

Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme und kann bei einem Regelsparvertrag in mehreren Montagsbeiträgen aufgebracht werden.

Bausparsumme:
Die Bausparsummer ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird und setzt sich aus a.) Ansparsumme und b.) Darlehensbetrag zusammen.

Diese Vertragssumme kommt bei der Zuteilung des Bausparvertrages zur Auszahlung, bzw. löst einen eventuell vorhandenen Zwischenkredit ab.

.
Bewertungszahl:
Diese Bewertungszahl ist der Verhältnisfaktor, der alle für die Zuteilung des Darlehens in Frage kommenden Umstände beziffert. Diese Bewertungszahl ist darum auch eine Variable.


Sie berücksichtigt das Sparaufkommen des Einzelnen im Laufe der Ansparzeit, das Sparaufkommen aller Bausparer dieser Bausparkasse sowie den Geldrückfluss aller Bausparer, die ihr Darlehen bereits tilgen. Auch sind Verwaltungskosten, Gewinnanteile usw. in dieser Bewertungszahl berücksichtigt.


Es muss nicht nur das vertraglich vereinbarte Bausparguthaben vorhanden sein, sondern der Bausparvertrag muss auch eine gewisse Zeit laufen.


Diese Bewertungszahl wird in der Regel 2 x im Jahr errechnet und addiert zu der Zielbewertungszahl. Das ist die Zahl, bei deren Erreichung der Bausparvertrag zugeteilt wird. Diese Ziel-Bewertungszahl ist variabel.


Darlehenshöhe:
Die Darlehenshöhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens ergibt bei den meisten Verträgen aus dem Differenzbetrag zwischen der Bausparsumme und dem jeweiligen Sparguthaben.


Bei einigen Tarifen ist das Darlehen konstant hoch, eine Überzahlung durch zuviel Guthaben kann hier nicht geben.


Bei den üblichen Tarifen reduziert jedoch eine Übersparung über die Mindestansparsumme das Darlehen, sofern die Bausparsumme nicht entsprechend erhöht worden ist. Eine Erhöhung der Bausparsumme während der vereinbarten Laufzeit wirft den Bausparer jedoch meistens in der Zuteilung wider zurück.


Erhöhung der Bausparsumme

Bei vielen Bausparkassen kann die Bausparsumme erhöht werden, wenn Sie sich zum Beispiel entscheiden wollen, mehr Geld sparen zu wollen. Die Erhöhung der Bausparsumme stellt einen partiellen Neuabschluss dar und wirkt sich somit negativ auf Ihre Bewertungszahl aus.


Mindestansparung:
Die Mindestansparsumme des Bausparers wurde ja, wie bereits erwähnt, bei Vertrags-

abschluss festgelegt und beträgt 40 - 50 % der Bausparsumme.


Reduzierung der Bausparsumme

Eine Reduzierung der Bausparsumme kann einen Sinn machen, wenn Sie die Zuteilung beschleunigen wollen. Sie verlieren allerdings anteilig die Abschlussgebühr. Fragen Sie nach, ob Sie über die Höhe der Reduzierung den kostenlosen Neuabschluss eines weiteren Bausparvertrages nutzen können.



Regelsparbeitrag:
Der vertraglich vereinbarte Regelsparbeitrag ist der Betrag, den der Bausparer im Monat oder wie auch sonst die Zahlungsweise vereinbart wurde, auf sein Bausparkonto möglichst regelmäßig einzahlt. Dieser Regelsparbeitrag wird Promille der Bausparsumme vereinbart.


Er ist von der Bausparkasse so kalkuliert, dass der Bausparer nach einer angemessenen Sparzeit – in der Regel nach 7 Jahren - das erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate unterschritten, verlängert sich die Sparzeit, zahlt der Bausparer mehr als vereinbart ein, verkürzt sich die Laufzeit bis zum Erreichen der Mindestansparsumme.


Risikoversicherung:

Einige Bausparkassen verlangen den Abschluss einer Risikolebensversicherung in Höhe des späteren Bauspardarlehens. Dieses muss aber dann Bestandteil der Bausparbedingungen sein, die Sie ja vor Abschluss prüfen können. Diese Risikolebensversicherungen sind häufig sehr günstig und geben einen Sinn zum Schutze der Angehörigen im Todesfall.


Bestehende Kapital - Lebens- oder Risikoversicherungen können häufig an die Bausparkasse zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens abgetreten werden.


Schnellspartarife:
D
iese Schnellspartarife bieten Bauherren, die in ansehbarer Zukunft kostengünstiges Baugeld in Anspruch nehmen wollen, eine mögliche Alternative zu andere Finanzierungsquellen.


Der Bausparer, der sehr schnell an das Bauspardarlehen heran kommen möchte entspricht im Prinzip nicht dem eingangs erwähnten Solidaritätsgedanken. Er wird folgerichtig nach Zuteilung des Bausparvertrages zur schnellen Rückzahlung durch erhöhte Jahresleistungen ( Annuitäten ) gezwungen.


Hier steckt der Gedanke hinter: Wer schnell sparen kann, kann auch schnell zurückzahlen.


Sofortdarlehen

Wer sehr schnell bauen möchte und keinen Bausparvertrag über Jahre hinweg angespart hat, braucht nicht auf das Bauspardarlehen verzichten. Es kann den Anspruch auf ein kostengünstiges Bauspardarlehen quasi „sofort“ erwerben.


Die Bausparkasse kann unter den üblichen Voraussetzungen ein Sofortdarlehen gewähren. Die direkte Tilgung des Darlehens wird ausgesetzt. Das Sofortdarlehen wird durch die Ansparung ( hier Tilgung ) in einem oder mehreren Bausparverträgen teilweise zurückgezahlt, der andere Teil der Rückzahlung erfolgt dann später durch das Bauspardarlehen nach Zuteilung.


Wahltarife:
Diese Tarifart bietet dem Bausparer mehrer Optionen auch nach Vertragsabschluss. Dieses ist sehr sinnvoll, wenn zum Beispiel nicht ganz klar ist, ob der Bausparer überhaupt jemals das Darlehen in Anspruch nehmen will, oder ob er nur die betriebliche und/oder staatliche Förderung nutzen möchte.


So kann sich der Bausparer, der nach Vertragsabschluß doch kein Darlehen haben möchte, sich diese Entscheidung mit erhöhten Sparzinsen „belohnen“ lassen.


Umgekehrt kann sich der Sparer, der sich spät nach Vertragsabschluss entscheidet, doch noch ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, für ein zinsgünstiges Darlehen entscheiden, allerdings um den Preis der Reduzierung bereits erworbener Sparzinsen.


Die einzige Entscheidung die bei Vertragsabschluss sicher sein muss, ist die, ein Wahltarif zu nehmen.


Wartezeit:
Der Bausparvertrag ist bis zur Mindestansparsumme angespart, aber noch nicht Zuteilungsreif, weil die Ziel-Bewertungszahl noch nicht erreich ist. Diese Zeit nennt man Wartezeit. Sofern das Geld dennoch gebraucht wird, empfiehlt sich eine Zwischenfinanzierung, die viele Bausparkassen aus eigenen Mitteln teilweise sehr günstig anbieten.


Wohnungsbauprämie:

Der Staat fördert das Bausparen seit sehr vielen Jahren, allerdings Dank knapper Kassen in öffentlichen Haushalten mit abnehmender Tendenz.


Die Wohnungsbauprämie ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die Prämie ist
Prozentteil eines vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbetrages. Es lohnt sich also zu überlegen, ob Eltern nicht für ihre Kinde einen Bausparvertrag abzuschließen, ob die den Sparerhöchstbetrag auszunutzen. Diese aus Steuergeldern finanzierte Subvention stellt allerdings nur einen geringen Anteil an einer Baufinanzierung dar, aber: immerhin !


Zielbewertungszahl:
Die Zielbewertungszahl ist eine Variable - bereits erklärt unter → Bewertungszahl


Zuteilung:

Die Zuteilung ist der Zeitpunkt, an dem die Zielbewertungszahl erreicht ist. Die die Zuteilung des Bausparvertrages von vielen Geldfluss- und Zeitfaktoren abhängig ist, darf sich eine Bausparkasse oder deren Vertreter nicht zu einer Zuteilung zu einem festen Zeitpunkt verpflichten.

Achtung: Bei einige Bausparkassen muss die Zuteilung beantragt werden, andere Bausparkassen informieren Sie automatisch, wenn der Zeitpunkt der Zuteilung erreicht ist.

Zwischenfinanzierung:
Wird die Bausparsumme in Höhe des Eigengeldes und des Darlehens – auch teilweise – vor Zuteilung des Bausparvertrages benötigt, lässt sich der Bausparvertrag in Höhe des Guthaben sofort und quasi von jeder Bank durch Abtretung der Auszahlungsansprüche zwischenfinanzieren.


Wird das Darlehen vor der Zuteilung benötigt, muss der Bausparer einen Darlehensantrag stellen und die entsprechenden Bonität und Sicherheit nachweisen.


Die Zwischenfinanzierung läuft bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und wird dann durch ihn abgelöst. Die maximale Höhe des Zwischenkredites ist die Bausparsumme.


20070104


Schwedenhaus.de
Impressum