Das
Bausparen entspringt dem Solidaritätsprinzip aller Bausparer
einer Bausparkasse untereinander. Dieses Prinzip ist ca. 100
Jahre alt.
Das
Geld, was die einen Bausparer in den gemeinsamen „Topf“
einzahlen, erhalten – unter Berücksichtigung des Abzuges von
Veraltungskosten; Gewinnrücklagen usw. - andere Bausparer als
kostengünstiges Darlehen. Daher kann eine Bausparkasse auch
sehr langfristig heute schon sagen, wie hoch der zukünftige
Darlehenszins ist. Der Darlehenszins wird bereits durch die
Geschäftsbedingungen der Bausparkasse sowie durch die Art des
Vertrages von Anfang an festgelegt.
Während
es früher lediglich wenige Grundtarife gab, ist das Angebot der
privaten und öffentlichen Bausparkassen sehr flexibel geworden.
Diese
beiden Varianten wurden in Prinzip von allen Bausparkassen angeboten.
Heute ist
der Bausparmarkt viel variabler, so dass sich ein Vergleich unter den
Bausparkassen untereinander lohnt. Auch gibt es heute Bauspartarife,
die fast für jeden Bedarf zugeschnitten sind.
So
gibt es für die langfristige Finanzplanung von vor allem jungen
Leuten Lang-Zeitspartarife und für „Schnellsparer“
entsprechende Schnell-Spartarife.
Auch
gibt es heute Tarife mit sehr variablen Rückzahlungs- (
Tilgungs- ) Vereinbarungen, zum Beispiel mit wachsenden Annuitäten
( Jahresbelastungen ). Es lohnt sich also auch hier, die sehr vielen
Angebote miteinander zu vergleichen.
Hier
noch einiges Grundsätzliches zum Thema Bausparen:
Abschlussgebühr:
Die
Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils
ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und
1,6% der Bausparsumme und kann bei einem Regelsparvertrag in mehreren
Montagsbeiträgen aufgebracht werden.
Bausparsumme: Die
Bausparsummer ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag
abgeschlossen wird und setzt sich aus a.) Ansparsumme und b.)
Darlehensbetrag zusammen.
Diese
Vertragssumme kommt bei der Zuteilung des Bausparvertrages zur
Auszahlung, bzw. löst einen eventuell vorhandenen Zwischenkredit
ab.
. Bewertungszahl: Diese
Bewertungszahl ist der Verhältnisfaktor, der alle für die
Zuteilung des Darlehens in Frage kommenden Umstände beziffert.
Diese Bewertungszahl ist darum auch eine Variable.
Sie
berücksichtigt das Sparaufkommen des Einzelnen im Laufe der
Ansparzeit, das Sparaufkommen aller Bausparer dieser Bausparkasse
sowie den Geldrückfluss aller Bausparer, die ihr Darlehen
bereits tilgen. Auch sind Verwaltungskosten, Gewinnanteile usw. in
dieser Bewertungszahl berücksichtigt.
Es
muss nicht nur das vertraglich vereinbarte Bausparguthaben vorhanden
sein, sondern der Bausparvertrag muss auch eine gewisse Zeit laufen.
Diese
Bewertungszahl wird in der Regel 2 x im Jahr errechnet und addiert zu
der Zielbewertungszahl. Das ist die Zahl, bei deren Erreichung der
Bausparvertrag zugeteilt wird. Diese Ziel-Bewertungszahl ist
variabel.
Darlehenshöhe: Die
Darlehenshöhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens ergibt bei
den meisten Verträgen aus dem Differenzbetrag zwischen der
Bausparsumme und dem jeweiligen Sparguthaben.
Bei
einigen Tarifen ist das Darlehen konstant hoch, eine Überzahlung
durch zuviel Guthaben kann hier nicht geben.
Bei
den üblichen Tarifen reduziert jedoch eine Übersparung über
die Mindestansparsumme das Darlehen, sofern die Bausparsumme nicht
entsprechend erhöht worden ist. Eine Erhöhung der
Bausparsumme während der vereinbarten Laufzeit wirft den
Bausparer jedoch meistens in der Zuteilung wider zurück.
Erhöhung der Bausparsumme
Bei
vielen Bausparkassen kann die Bausparsumme erhöht werden, wenn
Sie sich zum Beispiel entscheiden wollen, mehr Geld sparen zu wollen.
Die Erhöhung der Bausparsumme stellt einen partiellen
Neuabschluss dar und wirkt sich somit negativ auf Ihre Bewertungszahl
aus.
Mindestansparung: Die
Mindestansparsumme des Bausparers wurde ja, wie bereits erwähnt,
bei Vertrags-
abschluss
festgelegt und beträgt 40 - 50 % der Bausparsumme.
Reduzierung
der Bausparsumme
Eine
Reduzierung der Bausparsumme kann einen Sinn machen, wenn Sie die
Zuteilung beschleunigen wollen. Sie verlieren allerdings anteilig die
Abschlussgebühr. Fragen Sie nach, ob Sie über die Höhe
der Reduzierung den kostenlosen Neuabschluss eines weiteren
Bausparvertrages nutzen können.
Regelsparbeitrag: Der
vertraglich vereinbarte Regelsparbeitrag ist der Betrag, den der
Bausparer im Monat oder wie auch sonst die Zahlungsweise vereinbart
wurde, auf sein Bausparkonto möglichst regelmäßig
einzahlt. Dieser Regelsparbeitrag wird Promille der Bausparsumme
vereinbart.
Er
ist von der Bausparkasse so kalkuliert, dass der Bausparer nach einer
angemessenen Sparzeit – in der Regel nach 7 Jahren - das
erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate
unterschritten, verlängert sich die Sparzeit, zahlt der
Bausparer mehr als vereinbart ein, verkürzt sich die Laufzeit
bis zum Erreichen der Mindestansparsumme.
Risikoversicherung:
Einige
Bausparkassen verlangen den Abschluss einer Risikolebensversicherung
in Höhe des späteren Bauspardarlehens. Dieses muss aber
dann Bestandteil der Bausparbedingungen sein, die Sie ja vor
Abschluss prüfen können. Diese Risikolebensversicherungen
sind häufig sehr günstig und geben einen Sinn zum Schutze
der Angehörigen im Todesfall.
Bestehende
Kapital - Lebens- oder Risikoversicherungen können häufig
an die Bausparkasse zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens
abgetreten werden.
Schnellspartarife: Diese
Schnellspartarife bieten Bauherren, die in ansehbarer Zukunft
kostengünstiges Baugeld in Anspruch nehmen wollen, eine mögliche
Alternative zu andere Finanzierungsquellen.
Der
Bausparer, der sehr schnell an das Bauspardarlehen heran kommen
möchte entspricht im Prinzip nicht dem eingangs erwähnten
Solidaritätsgedanken. Er wird folgerichtig nach Zuteilung des
Bausparvertrages zur schnellen Rückzahlung durch erhöhte
Jahresleistungen ( Annuitäten ) gezwungen.
Hier
steckt der Gedanke hinter: Wer schnell sparen kann, kann auch schnell
zurückzahlen.
Sofortdarlehen
Wer
sehr schnell bauen möchte und keinen Bausparvertrag über
Jahre hinweg angespart hat, braucht nicht auf das Bauspardarlehen
verzichten. Es kann den Anspruch auf ein kostengünstiges
Bauspardarlehen quasi „sofort“ erwerben.
Die
Bausparkasse kann unter den üblichen Voraussetzungen ein
Sofortdarlehen gewähren. Die direkte Tilgung des Darlehens wird
ausgesetzt. Das Sofortdarlehen wird durch die Ansparung ( hier
Tilgung ) in einem oder mehreren Bausparverträgen teilweise
zurückgezahlt, der andere Teil der Rückzahlung erfolgt dann
später durch das Bauspardarlehen nach Zuteilung.
Wahltarife: Diese
Tarifart bietet dem Bausparer mehrer Optionen auch nach
Vertragsabschluss. Dieses ist sehr sinnvoll, wenn zum Beispiel nicht
ganz klar ist, ob der Bausparer überhaupt jemals das Darlehen in
Anspruch nehmen will, oder ob er nur die betriebliche und/oder
staatliche Förderung nutzen möchte.
So
kann sich der Bausparer, der nach Vertragsabschluß doch kein
Darlehen haben möchte, sich diese Entscheidung mit erhöhten
Sparzinsen „belohnen“ lassen.
Umgekehrt
kann sich der Sparer, der sich spät nach Vertragsabschluss
entscheidet, doch noch ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, für
ein zinsgünstiges Darlehen entscheiden, allerdings um den Preis
der Reduzierung bereits erworbener Sparzinsen.
Die
einzige Entscheidung die bei Vertragsabschluss sicher sein muss, ist
die, ein Wahltarif zu nehmen.
Wartezeit: Der
Bausparvertrag ist bis zur Mindestansparsumme angespart, aber noch
nicht Zuteilungsreif, weil die Ziel-Bewertungszahl noch nicht erreich
ist. Diese Zeit nennt man Wartezeit. Sofern das Geld dennoch
gebraucht wird, empfiehlt sich eine Zwischenfinanzierung, die viele
Bausparkassen aus eigenen Mitteln teilweise sehr günstig
anbieten.
Wohnungsbauprämie:
Der
Staat fördert das Bausparen seit sehr vielen Jahren, allerdings
Dank knapper Kassen in öffentlichen Haushalten mit abnehmender
Tendenz.
Die
Wohnungsbauprämie ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die
Prämie ist Prozentteil eines vom Gesetzgeber festgelegten
Höchstbetrages. Es lohnt sich also zu überlegen, ob Eltern
nicht für ihre Kinde einen Bausparvertrag abzuschließen,
ob die den Sparerhöchstbetrag auszunutzen. Diese aus
Steuergeldern finanzierte Subvention stellt allerdings nur einen
geringen Anteil an einer Baufinanzierung dar, aber: immerhin !
Zielbewertungszahl: Die
Zielbewertungszahl ist eine Variable - bereits erklärt unter →
Bewertungszahl
Zuteilung:
Die
Zuteilung ist der Zeitpunkt, an dem die Zielbewertungszahl erreicht
ist. Die die Zuteilung des Bausparvertrages von vielen Geldfluss-
und Zeitfaktoren abhängig ist, darf sich eine Bausparkasse oder
deren Vertreter nicht zu einer Zuteilung zu einem festen Zeitpunkt
verpflichten.
Achtung:
Bei einige Bausparkassen muss die Zuteilung beantragt werden, andere
Bausparkassen informieren Sie automatisch, wenn der Zeitpunkt der
Zuteilung erreicht ist.
Zwischenfinanzierung: Wird
die Bausparsumme in Höhe des Eigengeldes und des Darlehens –
auch teilweise – vor Zuteilung des Bausparvertrages benötigt,
lässt sich der Bausparvertrag in Höhe des Guthaben sofort
und quasi von jeder Bank durch Abtretung der Auszahlungsansprüche
zwischenfinanzieren.
Wird
das Darlehen vor der Zuteilung benötigt, muss der Bausparer
einen Darlehensantrag stellen und die entsprechenden Bonität und
Sicherheit nachweisen.
Die
Zwischenfinanzierung läuft bis zur Zuteilung des
Bausparvertrages und wird dann durch ihn abgelöst. Die maximale
Höhe des Zwischenkredites ist die Bausparsumme.