Baulasten
können z.B. Leitungsrechte sein, die über das Grundstück
gehen, Verpflichtungen des Eigentümers Rechte anderer auf seinem
Grundstück zu dulden, z.B. Übergangs- oder Wegerechte
anderer
Das
Baulastenverzeichnis legt alle Einschränkungen und Belastungen
der Grundstücksnutzung offen.
Ob
und in wie weit, diese Baulasten eine tatsächliche Wertminderung
des Baugrundstückes zur Folge haben, lässt sich an dieser
Stelle schlecht beurteilen.
So
können Leitungsrechte eines Gasversorgers für den wert
eines Grundstückes völlig unerheblich sein, Wegerechte
eines anderen jedoch können unter Umständen den Wert eines
Grundstückes erheblich beeinflussen.
Im
Zweifel falle fragen Sie den Fachberater ihrer Hausbank oder holen
Sie sich den fachlichen Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars ein.