Der Bauantrag ist die Grundlage für die behördliche Genehmigung des Bauvorhabens, sofern es nicht ein → „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ gibt.
Je nach örtlichen Vorschriften muss der Bauantrag in 2- oder 3-facher Ausfertigung ausgestellt werden.
Dem Bauantrag beizufügen sind alle Unterlagen, die das neue Bauvorhaben betreffen, wie z. B.
Zeichnungen der Ansichten im Maßstab 1 : 100 Zeichnungen der Grundrisse des Keller-, Erd- und Dachgeschoßes im Maßstab 1 : 100 Zeichnungen des Schnittes im Maßstab 1 . 100 Berechnungen des umbauten Raumes Berechnungen der Wohnfläche Berechnungen der GFZ ( Geschossflächenzahl ) und der GRZ ( Grundflächenzahl) Lageplan mit Standort des Gebäudes sowie Carport/ Garage/ Stellplätze
Ebenso müssen mit eingereicht werden
Antrag auf Genehmigung von Feuerungsanlagen
Entwässerungsplan mit Zeichnungen der Entwässerung von Haus bis zu den öffentlichen Anschlüssen
Zeichnung mit Angabe des KFZ-Stellplatzes bzw. des Carports oder der Garage ( mit Zeichnungen )
Baubeschreibung nach amtlichem Vordruck
Folgende Unterlagen sind je nach örtlichen Vorschriften ebenfalls vorzulegen:
Ein Bauantrag muss von einem entsprechen qualifizierten Fachmann ( Architekt ) gefertigt und auch unterschrieben werden. Auch die Bauherren müssen den Bauantrag unterschreiben, sofern sie auf eigenem Grundstück bauen.
Ohne Baugenehmigung darf nicht mit dem Bauvorhaben begonnen werden.
Die Beantragung von Teil – Baugenehmigung ist teilweise sinnvoll und möglich.
Es kann die Behörde auch eine Baugenehmigung unter Auflagen erteilt werden, die entsprechenden Auflagen sind dann vor entsprechender Ausführung zu erfüllen.
Der Baubeginn, die Rohbaufertigstellung und die Fertigstellung ist- auf Verlangen – der Baubehörde anzuzeigen.
Üblicherweise ist eine Baugenehmigung 2 Jahre lang gültig, kann aber wiederum verlängert werden ( gegen Gebühr ).
Quelle AK / 2007 01 29
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