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Außenbereich
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Bei einer Bebauung im Außenbereich - also entweder außerhalb einer Ortschaft oder außerhalb eines gültigen Bebauungsplanes - sind besondere Dinge zu beachten. In aller Regel gibt es dort keinen qualifizierten Bebauungsplan, was die Planung Ihres Traumhauses nicht einfacher macht.


Im Außenbereich werden Genehmigungen für die Errichtung von Gebäuden nur in Ausnahmefällen erteilt. ( BauGB § 35). Hauptgrund für diese gesetzliche Regelung ist, dass Zersiedelungen von Landschaften nicht gewünscht sind, da sie immer einen nicht mehr zu kontrollierenden Einriff in die Natur darstellen.


Bevor Sie also ein Grundstück im Außenbereich käuflich erwerben sollten Sie sich nach der tatsächlichen Bebaubarkeit bei den entsprechenden Gremien ( Gemeinden, Landwirtschaftkammern, Kreis usw. ) erkundigen.


( Kukuk 20070130 )




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