Bei
einer Bebauung im Außenbereich - also entweder außerhalb
einer Ortschaft oder außerhalb eines gültigen
Bebauungsplanes - sind besondere Dinge zu beachten. In aller Regel
gibt es dort keinen qualifizierten Bebauungsplan, was die Planung
Ihres Traumhauses nicht einfacher macht.
Im
Außenbereich werden Genehmigungen für die Errichtung von
Gebäuden nur in Ausnahmefällen erteilt. ( BauGB § 35).
Hauptgrund für diese gesetzliche Regelung ist, dass
Zersiedelungen von Landschaften nicht gewünscht sind, da sie
immer einen nicht mehr zu kontrollierenden Einriff in die Natur
darstellen.
Bevor
Sie also ein Grundstück im Außenbereich käuflich
erwerben sollten Sie sich nach der tatsächlichen Bebaubarkeit
bei den entsprechenden Gremien ( Gemeinden, Landwirtschaftkammern,
Kreis usw. ) erkundigen.
(
Kukuk 20070130 )