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Ausschreibungen
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Die Ausschreibung von einzelnen Gewerken oder auch ganzer Bauvorhaben bezieht sich eigentlich auf öffentliche Bauten. So schreiben Städte, Gemeinden und Länder entsprechend geplante Bauvorhaben aus. Ein einheitliche Vorschrift gibt es im EU noch nicht.


Es gibt aber auch Varianten der Ausschreibung im privat-wirtschaftlichen Bereich

Im privaten Bereich spricht man zwar häufig von Ausschreibung, man ist aber nicht an die formalen Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Hier haben sich auf dem Markt verschiedene Varianten entwickelt.

Aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch werden Bezeichnungen für verschiedene Ausschreibungsvarianten auch für den deutschen Sprachraum entlehnt:

  1. RFI (Request for Information): Die abgegebenen Angebote sind nicht verbindlich. Diese Spielart eignet sich besonders zur ersten Sondierung des Marktes.

  2. RFP (Request for Proposal): Ausschreibung im üblichen Sinn. Die abgegebenen Angebote sind verbindlich. Diese Spielart ist dann angebracht, wenn der Bauherr schon genaue Vorstellungen hat, was er erwartet. Der Bauherr ist jedoch nicht verpflichtet, eines der Angebote anzunehmen.

  3. RFQ (Request for Quotation, dt. Aufforderung für ein Angebot): Verbindlichere Form der Angebotsanforderung. Ein RFQ wird ausgegeben, wenn zum Beispiel ein Bauherr ein ganz bestimmtes Haus zu einer genau festgelegten Leistung kaufen bzw. bauen lassen möchte. Es sendet an möglichst viele potentielle Baufirmen eine möglichst genaue Bau- & Leistungsbeschreibung mit der Bitte, ein Angebot zu dieser Spezifikation zu erstellen.

(Quelle: AK, teilweise Wikipedia 2007 01 08)





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