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Auflassungsvormerkung
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Diese Auflassungsvormerkung wird in das Grundbuch eingetragen und ist quasi ein Sperrvermerk im Grundbuch, der den Eigentumserwerb des Käufers vorläufig sichert, selbst wenn die Auflassung noch nicht im Grundbuch eingetragen sein sollte.


Damit werden alle Verfügungen, die nach Eintragung der Auflassungsvormerkung über das Kaufobjekt getroffen werden, für den Käufer unwirksam.


Diese Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist absolut sinnvoll, weil zwischen der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und der Eintragung des Käufers im Grundbuch längere Zeiten vergehen können.


Stand: 11.12.2006


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