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Architektenleistungen
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Je nach Vereinbarung können Sie dem Architekten die Übernahme verschiedener Teilleistungen übertragen.


Teilen Sie dem Architekten Ihre Wünsche hinsichtlich der Hausgröße, Ausstattung und Gestaltung mit und dieser setzt dann Ihre Vorstellungen künstlerisch unter Berücksichtung

Der baurechtlichen Möglichkeiten und Vorschrift um.


Er kann die künstlerische und planerische Ausführung übernehmen sowie die technische Überwachung Ihre Bauvorhabens.


Diese Planungs- und Bauüberwachungsleistungen sind in verschiedenen Leistungsstaffeln aufgeteilt:


  1. Grundlagenermittlung, ca. 3% der Kosten

  2. Vorplanung ( Fertigung von Skizzen und Entwürfen mit Erläuterungen und Kostenschätzung ), ca. 7 % der Kosten

  3. Entwurfsplanung als Entwurf zur endgültigen Planung sowie der zeichnerischen Lösung, der Massen- und der Kostenberechnung, ca. 11% der Kosten

  4. Genehmigungsplanung ( Fertigung der Zeichnungen und Besorgung der Unterlagen für die Prüfung zur Genehmigung durch die entsprechende Behörde, ca. ca. 6 % der Kosten

  5. Ausführungsplanung ( Fertigung von Zeichnungen, die der detaillierten Bauausführung dienen ), ca. 25 % der Kosten

  6. Vorbereitung des Baubeginns durch die Vorbereitung zur Vergabe von Bauleistungen, durch die Einholung verschiedener Angebote für die gleiche Leistung (Ausschreibung), ca. 10% der Kosten

  7. Mitwirkung bei der Vergabe ( Prüfen der Angebote der Ausschreibungen ), ca. 4% der Kosten

  8. Objektüberwachung ( Bauleitung, Termin- und Kostenüberwachung ); ca. 31% der Kosten

  9. Objektbetreuung und Dokumentation , ca. 3% der Kosten


Stand: 12.12.2006


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